Derzeit sorgt die Meldung um geklaute Promi-Nacktfotos für Aufsehen im Netz. Ein Hacker hat offenbar über den Apple-Speicherdienst iCloud Zugriff auf die Bilder zahlreicher Stars erlangt und diese ins Internet gestellt. Betroffen von dem Angriff sind unter anderem die US-Schauspielerinnen Jennifer Lawrence und Kirsten Dunst, auch die Popstars Rihanna, Avril Lavigne und Christina Aguilera hat es erwischt.
Auch wenn Apple eine Sicherheitslücke bestreitet - es ist leider nicht der erste Vorfall dieser Art. Schon vor zwei Jahren war ein Hacker nach mehreren Cyberattacken auf US-Stars zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nicht nur Promis, sondern auch „normale“ Menschen fragen sich jetzt, wie man sich am besten vor der Veröffentlichung solcher intimer Bilder schützen kann.
Schon vor dem Knipsen Gedanken machen
Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke rät zunächst allen Personen, sich bereits vor der Anfertigung von Nacktfotos Gedanken zu machen: „Heutzutage häufen sich derartige Hackerangriffe. Eine hundertprozentige Sicherheit besteht bei der Speicherung digitaler Dateien nie“, warnt der Rechtsexperte.
Wer intime Bilder von sich anfertigen möchte, sollte sich zunächst die Frage stellen, ob diese unbedingt digital gespeichert werden müssen. Der beste Schutz vor Angriffen ist die Nutzung einer klassischen Videokamera, die Fotos sollte man zur Sicherheit nur ausdrucken.
Fertige man Bilder mit dem Smartphone an, könne man nie sicher sein, dass die Bilder nicht auf irgendeinem Weg in die Hände Dritter gelangten. „Insbesondere wer iCloud auf seinem Handy installiert hat, sollte sich im Klaren darüber sein, dass alle angefertigten Bilder automatisch im Netz hochgeladen und gespeichert werden“, warnt Christian Solmecke.
Im zweiten Schritt sollten sich die Abgebildeten genau überlegen, wem sie die Bilder nach dem Shooting überlassen. Häufig sind intime Fotos für den Partner bestimmt - aber auch das könnte riskant sein. Christian Solmecke kann von zahlreichen Fällen aus seiner Kanzlei berichten: „Viele Mandanten kontaktieren uns, weil der Partner nach einer Trennung intime Bilder aus Rache ins Netz stellt.“
Das Landgericht Koblenz hat zwar im Mai 2014 entschieden, dass Erotikbilder nach einem Beziehungsaus zu löschen sind (Az.: 3 U 1288/13). „Eine Garantie dafür besteht jedoch nicht“, erklärt der Anwalt. Zudem handele es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung. Daher sollten derartige Bilder besser nicht in digitaler Form geteilt werden.
Betroffene können Löschanträge stellen
Aber was tun, wenn guter Rat zu spät kommt? Sind die Bilder bereits im Internet veröffentlicht worden, können sich die Betroffenen natürlich dagegen wehren. Allerdings ist das häufig kompliziert, weil die Fotos immer wieder in Sekundenschnelle weitergeteilt werden können. Und die Täter werden in den allermeisten Fällen nicht zu fassen sein.
Eine gute Erfolgsquote bei der Löschung besteht immerhin bei großen Foren. Betroffene können sich hier sowohl an den Inhaber der Domain wenden, als auch an den Web-Provider. „In der Regel reagieren diese sehr schnell auf die Löschanträge“, weiß Solmecke. Zudem könnten sich Opfer auch direkt an die Suchmaschine Google richten.
Ein Knips und das Bild ist im Netz. Wer seine privaten Fotos vom Smartphone mit Online-Speicherdiensten wie Apples Fotostream, Flickr, Google+ oder Onedrive synchronisiert, sollte sich gleich zu Anfang gut mit den Einstellungen zur Privatsphäre auseinandersetzen oder die Funktion sicherheitshalber abschalten. Nur so ist sichergestellt, dass Bilder nicht von Unbefugten angeschaut werden können.
Bei Diensten wie Dropbox, Flickr, Google Drive oder Apples Fotostream können die eigenen Bilder sowohl privat gespeichert als auch mit anderen Menschen geteilt werden. Deswegen sollte man bei neu angelegten Alben und Ordnern darauf achten, dass sie nicht versehentlich öffentlich freigegeben werden, sondern nur berechtigte Personen Zugriff darauf erhalten.
Vorsicht gilt auch beim Löschen von Inhalten. Je nach gewählter Einstellung wird ein Bild nicht automatisch vom Onlinespeicher entfernt, sobald es vom Telefon gelöscht wird. Nutzt man beispielsweise Apples Fotostream, bleiben maximal die aktuellsten 1000 Bilder auf dem Telefon gespeichert - im Onlinespeicher können aber bis zu 5000 Aufnahmen abgelegt werden.
Soll nun ein Foto tatsächlich verschwinden, müssen Nutzer darauf achten, dass dies nicht nur im lokalen Telefonspeicher geschieht, sondern auch im Netz. Dazu sollte zur Sicherheit auch immer noch einmal in der entsprechenden App oder über den Browserzugang des Dienstes kontrolliert werden, ob die Datei noch vorhanden ist.
Auch Promis müssen keine Nacktfotos dulden
Für den Löschanspruch ist es grundsätzlich egal, ob es sich um Bilder von Prominenten oder Privatpersonen handelt. Auch Stars müssen keine Veröffentlichung von Nacktfotos dulden. Ein Unterschied gibt es jedoch bei der kriminellen Energie: Bei Privatpersonen ist oft der Ex-Partner für die Veröffentlichung verantwortlich - der Verursacher ist hier viel schneller ausfindig zu machen. „Sind Privatpersonen betroffen, verzeichnen wir einen Löschungsgrad von 80 bis 90 Prozent“, erklärt Christian Solmecke. In den meisten Fällen könnten sich Betroffene also erfolgreich gegen die Veröffentlichung intimer Bilder wehren. (gs/dpa)