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Kraftfahrt-Bundesamt warntDiese Kindersitzbefestigung kann lebensgefährlich sein

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Schwerste Verletzungen könnten die Folge sein. Ein Kindersitz hat sich bei Crashtest von der Befestigung gelöst.

Ein Kindersitz hat sich wegen unsicherer Universal-Adapter bei Crashtest von der Befestigung gelöst.

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor bestimmten Kindersitzbefestigungen. Lebensbedrohliche Verletzungen von Kindern könnten die Folge sein.

„Verwenden Sie auf keinen Fall Universal-Isofix-Adapter zur Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen“, rät die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Untersuchungen zeigten, so die Behörde, dass mit diesen Adaptern unterschiedlicher Bauart, eine sichere Befestigung von Babyschalen oder Kindersitzen nicht gewährleistet werden kann. Vielmehr bestehe eine deutlich erhöhten Verletzungsgefahr für die Kinder.

Getestet hat die Fachgruppe Fahrzeugtechnik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin. Dabei lösten sich Kindersitze vollständig und bewegten sich frei im Fahrgastraum. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung durch das KBA wurden die Produkte als ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen gemäß einer EU-Verordnung eingestuft.

Nutzung von Universal-Isofix-Adaptern ist nicht erlaubt.

Kindersitze müssen ein Genehmigungszeichen tragen. Diese dürfen ausschließlich mit den fahrzeugeigenen geprüften und genehmigten Isofix-Aufnahmepunkten verbunden werden, so das KBA. Das sei bei den genannten Produkten nicht gegeben und berge eine ernste Gefahr für das Kind.

Universal-Isofix-Adapter werden von verschiedenen Anbietern im Internet verkauft. Da diese Anbieter ihren Firmensitz überwiegend außerhalb der EU hätten, könne das KBA die Käufer in der Bundesrepublik Deutschland nicht ermitteln und informiert deshalb die Öffentlichkeit.

Einige Fahrzeugmodelle bieten laut KBA die legale Möglichkeit, fahrzeugspezifische Isofix-Aufnahmen sicher nachzurüsten. Verbraucher sollten diesbezüglich die Bedienungsanleitung ihres Fahrzeugs prüfen. Und sollten Zweifel über die sichere und erlaubte Verwendung bereits erworbener Produkte bestehen, sollten Verbraucher den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt kontaktieren.