Köln/BonnStreit um Kurzarbeitergeld im Krankheitsfall bei Securitas

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Köln – Securitas und die Gewerkschaft Verdi streiten über das Kurzarbeitergeld im Krankheitsfall. Die Luftsicherheitssparte des Unternehmens, die auch in Köln/Bonn tätig ist, berechnet laut Verdi die Lohnansprüche im Krankheitsfall bei Kurzarbeitergeld falsch. „Securitas hat eine merkwürdige Rechtsauffassung“, kritisiert der Gewerkschaftssekretär Özay Tarim.
Das Sicherheitsunternehmen kürze die Lohnansprüche der Beschäftigten im Krankheitsfall auch für die Tage, in denen die Arbeitnehmer laut Schichtplan zum Dienst eingeteilt sind. Für diese Tage hätten die Mitarbeitenden aber das Recht auf volle Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne Arbeitsausfall erhalten hätte, heißt es in Paragraf 2 des Entgeltfortzahlungsgesetz.
Das Unternehmen
Securitas bezeichnet sich als größten Anbieter professioneller Sicherheitslösungen in Deutschland mit mehr als 120 Niederlassungen. 21 500 Beschäftigte im Bundesgebiet erarbeiteten einen Jahresumsatz von mehr als 912 Millionen Euro im Jahre 2019. Weltweit hat das Unternehmen 370 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 58 Ländern. (raz)
Deutlich auch die Handreichungen der Arbeitsagentur auf deren Internetseite: „Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber“, heißt es da zur Abrechnung von Krankentagen während der Kurzarbeit. Andererseits besteht im Krankheitsfall für die Arbeitstage, die tatsächlich durch Kurzarbeit ausfallen, Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Securitas rechnet anders, und das laut Verdi offenbar an allen Verkehrsflughäfen, an denen das Unternehmen tätig ist. Securitas Aviation errechne im Krankheitsfall zunächst die Summe der ausgefallenen Stunden, in denen der Beschäftigte gemäß Dienstplan zur Arbeit eingeteilt war. Danach splitte der Arbeitgeber diese Summe entsprechend der reduzierten Arbeitszeit der gesamten Belegschaft für den jeweiligen Monat wegen Kurzarbeit. Dabei schneide der Mitarbeiter schlechter ab.
„Securitas zieht bei der Entgeltfortzahlung nur einen fiktiven Wert heran und nicht die tatsächlich geplante Arbeitszeit“ so Tarim. Für das Entgelt im Krankheitsfall sei aber der Dienstplan ist entscheidend. Entweder sind die Beschäftigten zur Arbeit oder zur Kurzarbeit eingeteilt. Wer hätte arbeiten sollen, bekomme den volle Lohn vom Unternehmen, für einen Kurzarbeitstag 67 beziehungsweise 60 Prozent.
Securitas verteidigt die Abrechnungspraxis
Zusammen mit den Verdi-Kollegen in Hannover habe sein Bezirk Düssel-Rhein-Wupper die rechtswidrige Abrechnungsweise bei der für Securitas zuständigen Agentur für Arbeit in Berlin angezeigt.
Securitas verteidigte auf Anfrage ihre Berechnungsmethode. Sie führe zu einer gerechteren Verteilung. „Mit dem Securitas-Modell der kollektiven Betrachtung wollen wir eine Gleichbehandlung aller erkrankten Mitarbeiter sicherstellen und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Krankheit vermeiden“, so das Unternehmen. Securitas habe die Arbeitsagentur nochmals um Unterstützung bei einer endgültigen Bewertung gebeten. „Wir gehen davon aus, dass unsere kollektive Betrachtung von der aktuellen Rechtslage gedeckt ist“, so Securitas.
Laut Tarim hat Verdi Securitas aufgefordert, die Abrechnungspraxis sofort einzustellen und die Lohnabrechnungen der betroffenen Beschäftigten rückwirkend zu korrigieren. Die Gewerkschaft empfiehlt auch den Betriebsräten bei Securitas Aviation bundesweit, bis zur endgültigen Korrektur der Abrechnung zunächst nicht mehr die monatlichen Anträge zur Kurzarbeit zu unterschreiben. So könne die Arbeitsagentur in die Überprüfungen der Lohnabrechnungen bei Securitas einsteigen.
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Prüfen wird die Arbeitsagentur allerdings ohnehin, wenn das Kurzarbeitergeld, für das der Arbeitgeber zunächst in Vorleistung tritt, abgerechnet wird. Zum konkreten Fall wollte sich die Arbeitsagentur nicht äußern. „Wir brauchen für eine Beurteilung immer den Einblick in alle Unterlagen, erst dann können wir abschätzen, ob sich die Beteiligten korrekt an alle Vorgaben gehalten haben.“, teilte eine Sprecherin mit.
Der aktuelle Konflikt von Verdi und Securitas ist nicht der erste. Bereits über die Einführung von Kurzarbeit und eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes am Flughafen Köln/Bonn hatte es heftigen Streit gegeben. Letztlich musste eine Einigungsstelle entscheiden. Von Securitas geplanten Kündigungen wurden teils nicht ausgesprochen, andere teilweise zurückgezogen. Das Kurzarbeitergeld wurde allerdings nicht erhöht.