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IHK KölnEilantrag stoppt Kauf des neuen Kammergebäudes in Mülheim

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Gebäude der IHK

Das Gebäude der IHK in der Kölner Innenstadt.

  1. Die IHK Köln hatte beschlossen, dass sie für knapp 40 Millionen Euro nach Mülheim umziehen will.
  2. Nun offenbar die Rolle rückwärts: Mit einem Eilantrag wurde der Kauf des Lofhauses gestoppt
  3. Jetzt alle Hintergründe lesen.

Köln – Bei der Suche nach einer neuen Zentrale hat die Industrie- und Handelskammer Köln zuletzt mächtig Tempo gemacht. Im Oktober hatte die Vollversammlung der Kammer einer jahrelang geplanten Sanierung des alten Kammergebäudes in der Kölner Innenstadt eine Absage erteilt. Umbaukosten von insgesamt 57 Millionen Euro, die ein Generalunternehmer aufgerufen hatte, wurden als nicht wirtschaftlich erachtet.

Loft in Mülheim hätte Alternative werden sollen

Statt dessen wurden Alternativen präsentiert, unter denen sich das so genannte Lofthaus in Köln-Mülheim mit 35 Stimmen bei 14 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen durchgesetzt hatte. Mit Gesamtkosten von 39,2 Millionen Euro war es das billigste Objekt. Die Kammer hätte auch zwei größere Objekte kaufen können. Auch das Mieten von zwei Objekten hatte ein Wirtschaftsprüfer durchgerechnet und als nicht wirtschaftlich verworfen.

Am Donnerstag votierten dann 46 Gremienmitglieder für den inzwischen ausgehandelte Kaufvertrag, der von der Vollversammlung bestätigt werden musste. Es gab zwölf Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. Am Dienstag sollte der Kaufvertrag unterschrieben werden. Doch dazu kam es nicht. Die Kammer habe sich entschieden, „nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen“ die geplante Unterzeichnung „zunächst um eine Woche zu verschieben“, wie die Kammer auf Anfrage mitteilte

Zunächst Rechtmäßigkeit klären

Hintergrund sei ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die gesetzlichen Vertreter der IHK, Präsident Werner Görg und Hauptgeschäftsführer Ulf Reichardt. Der war beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte. Präsident und Hauptgeschäftsführer sollen damit verpflichtet werden, von einer notariellen Beurkundungdes Kaufvertrages über den Erwerb des Lofthauses abzusehen, bis über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses über den Erwerb der Immobilie rechtskräftig entschieden wurde.

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Beantragt wurde das offenbar von einem Mitglied der Vollversammlung, erstellt wurde der entsprechende Schriftsatz von der Kanzlei Hogan Lovells. Kritisiert wird dem Vernehmen nach, dass Informationsrechte verletzt worden seien, es geht um das Vergaberecht und darum, ob die IHK mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet hat. Front gegen den Kauf des Lofthauses gemacht hatten bereits in den letzten Wochen Mitglieder der Vollversammlung um die Unternehmerin Eva Hehemann, die vehement für die Sanierung des alten Kammergebäudes eingetreten war.

Es gehe um ein Eilverfahren, nicht um ein Hauptsacheverfahren, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgericht. Darüber entschieden die Kammern des Gerichts in der Regel schnell, wenn alle nötigen Informationen vorlägen. Auch Entscheidungen innerhalb einer Woche wären durchaus üblich, so die Sprecherin.