Experten rechnen durch die Grundsteuerreform zwar mit einer sinkenden Belastung bei Gewerbe- aber höhere Kosten bei Privatgrundstücken.
GrundsteuerreformSorge um steigende Mieten auf breiter Front
Unter Hauseigentümern und in den Kommunen wächst die Sorge, dass die mit großem Aufwand betriebene Grundsteuerreform ab 2025 zu einem Anstieg der Wohnkosten auf breiter Front führt – nicht wie bislang angenommen nur in Einzelfällen. Hintergrund ist eine bisher wenig beachtete Systematik des in NRW angewandten Bundesmodells der Reform: die abweichenden Bewertungsmethoden für Gewerbe- und Wohngrundstücke.
Ausschlaggebend dabei ist die sogenannte Alterswertminderung. Sie greift ausschließlich bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts für gewerblich genutzte Gebäude. Dort könne es zu einem Abschlag von bis zu 70 Prozent kommen, schätzt der Steuerzahlerbund NRW (BdSt). Diesen Minderungsfaktor gibt es bei Wohngebäuden nicht.
Teil der Nebenkosten
Unterm Strich könnten die neuen Steuerwerte für Gewerbegrundstücke dadurch im großen Stil sinken, während gleichzeitig die Bewertung von Wohngebäuden tendenziell steigt, glaubt BdSt-Experte Hans-Ulrich Liebern. Die Abwertung von Gewerbeimmobilien soll in Stichproben teilweise drastisch ausgefallen sein.
Das eigentliche Problem liegt aber bei den Städten. Um durch die Abwertung der Gewerbeimmobilien keine Einbußen gegenüber den bisherigen Grundsteuereinnahmen hinnehmen zu müssen, wären sie gezwungen, die kommunalen Hebesätze massiv zu erhöhen. Die Folge: Für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gäbe es kräftige Aufschläge, während die Abgabe etwa für eine Lagerhalle gleich hoch bliebe oder sogar sinken würde. Betroffen von der Entwicklung wären auch Wohnungsmieter, weil sie die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten mitbezahlen.
Grundsteuer: Miet-Anstieg befürchtet
„Wir haben die Befürchtung, dass es im Zuge der Grundsteuerreform zu einer massiven Kostenverschiebung zu Lasten von Wohngrundstücken und zugunsten von Gewerbeimmobilien kommt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes Wohneigentum NRW, Peter Preuß. Passe das NRW-Finanzministerium die Steuermesszahlen für Wohnimmobilien nicht an, treibe die Reform selbst bei der vielversprochenen Aufkommensneutralität die Kosten fürs Wohnen in die Höhe, so Preuß.
Auch die Kommunen sind alarmiert. Der Städtetag NRW räumte zwar ein, dass die bisher vorliegenden Grundsteuer-Daten noch nicht aussagekräftig genug seien. Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy schickt dennoch ein Warnsignal ans Land. Es müsse vermieden werden, sagte Dedy dieser Redaktion, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken komme. Bestätigt sieht sich auch die Landtags-FDP. Sie fordert einen „Korrekturfaktor“ für Wohngrundstücke nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Das NRW-Finanzministerium betonte indes auf Anfrage, dass Aussagen zu etwaigen Belastungsverschiebungen nicht getroffen werden könnten.