Die EU-Kommission will eine Kryptowährung für Europa einführen – Kritiker fragen indessen nach dem Sinn. Wir geben einen Überblick.
EU plant EinführungWas man zum digitalen Euro wissen muss
Es war ein Schwede, der 1661 auf die geniale Idee kam: Er tauschte die schweren Münzen in Form von Kupferplatten gegen handliches Papiergeld ein. Fortan gab die hiesige Zentralbank auch Banknoten als Zahlungsmittel heraus. Damit war das skandinavische Land Vorreiter – und scheint es in dieser Hinsicht bis heute geblieben. Denn die schwedische Reichsbank war das erste zentrale Finanzinstitut, das schon vor Jahren darüber nachdachte, eine digitale Währung einzuführen und deshalb das Pilotprojekt „E-Krona“ auf den Weg brachte. Von offizieller Seite heißt es, dass die digitale Krone für Bürger ohne Kreditkarte ein ergänzendes Zahlungsmittel werden könne.
Digitaler Euro soll Bargeld ergänzen
Ähnliche Pläne verfolgt auch die EU. Nächste Woche will die Brüsseler Behörde einen gesetzlichen Rahmen für den digitalen Euro vorstellen. Auf Wunsch der EU-Kommission soll er künftig als Ergänzung zum Bargeld den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten, sodass die Bürger in der gesamten Eurozone damit einkaufen könnten – ob beim Onlineshopping, im Laden um die Ecke oder in der Boutique in Paris, Wien oder Lissabon. Der Handel wäre verpflichtet, die Währung anzunehmen.
Elementare Zahlungsfunktionen sollen laut Entwurf umsonst sein, Finanzinstitute müssten den Kunden „grundlegende Dienstleistungen“ rund um den elektronischen Euro kostenlos anbieten. Da die europäische Wirtschaft immer digitaler werde, „nutzen die Europäer auch zunehmend private digitale Zahlungsmittel für ihre Transaktionen“, heißt es in einer vorläufigen Fassung, die dieser Zeitung vorliegt. Auf diesen Trend will die Gemeinschaft reagieren, zudem eine Antwort auf den Boom der Kryptowährungen liefern. Ziel ist es, die offiziellen Formen an die technologische Entwicklung anzupassen.
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Mit der Einführung des digitalen Euros würde man laut Gesetzentwurf sicherstellen, dass Zentralbankgeld mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels für die Allgemeinheit verfügbar bleibe und „gleichzeitig ein modernes und kosteneffizientes Zahlungsmittel“ anbieten sowie „ein hohes Maß an Datenschutz bei digitalen Zahlungen“ gewährleisten. Außerdem wird als Ziel beschrieben, „die Finanzstabilität zu erhalten und die Zugänglichkeit und finanzielle Integration zu fördern“.
Nicht als Ersatz für Bargeld gedacht - Kritiker fragen nach Mehrwert
EU-Wirtschafts- und -Währungskommissar Paolo Gentiloni sprach von einem „komplexen Thema“. Aber: Es gehe nicht darum, „das Bargeld zu ersetzen, sondern es zu ergänzen“, betonte er, das sei „völlig klar“. Die Beteuerung, dass es sich nur um eine Ergänzung handelt, ist dieser Tage auffallend häufig in Brüssel zu hören. Man will offenbar die Befürchtungen vieler Menschen zerstreuen, dass die Sache mit dem Bargeld bald der Vergangenheit angehört.
Trotzdem blickt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kritisch auf den Vorstoß. „Weder EZB noch Europäische Kommission haben bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euros für die Bürger besteht“, sagte er. Solange es keine überzeugende Antwort auf die Frage nach dem konkreten Nutzen gebe, „wird bei vielen Menschen die Skepsis hoch bleiben“.
Tatsächlich werden insbesondere in Deutschland entsprechende Pläne teils mit Argwohn beobachtet. Anders als beispielsweise in Schweden, wo die bargeldlose Gesellschaft schon länger mehr oder weniger Realität ist, schätzen die Deutschen ihre Münzen und Scheine im Portemonnaie. Das mag sich langsam ändern, trotzdem ist Bargeld in der Bundesrepublik weiterhin das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel. Dabei wäre der elektronische Euro ein Äquivalent dazu – nur eben in virtueller Form. Man bräuchte für die Nutzung nicht wie bei der Zahlung per Kreditkarte oder Smartphone eine Bank als Vermittler, sondern notwendig wäre lediglich ein digitales Wallet zur Verwaltung. Wie heute Bargeld-Besitzer direkt Gläubiger der Zentralbank sind, hätten Verbraucher in elektronischer Form ebenfalls Zugang zu Zentralbankgeld. Die Rechtsgültigkeit des digitalen Euro würde von der EZB garantiert, die laut Kommissions-Empfehlung die nationalen Notenbanken ermächtigen können soll, den Digital-Euro in Umlauf zu bringen.