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SteuerschÀden in MilliardenhöheErstmals Banker wegen Cum-Cum-AktiengeschÀften angeklagt

Lesezeit 2 Minuten
Eine Hinweistafel an einem Sitzungssaal im Landgericht Wiesbaden.

FĂŒr das Verfahren ist das Landgericht Wiesbaden zustĂ€ndig.

Sie gelten als großer Bruder der Cum-Ex-Deals, sind aber juristisch kaum aufgearbeitet: Cum-Cum-GeschĂ€fte kosteten dem Staat Milliarden.

Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte sind Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-AktiengeschĂ€ften Geld verdient haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Anklage gegen fĂŒnf Banker zugelassen, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Dabei handle es sich um ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank.

Das Verfahren ist an der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbadens anhĂ€ngig, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Wann der Prozess in Wiesbaden beginnt, stehe noch nicht fest. Zu den HintergrĂŒnden der Angeklagten Ă€ußerte sich die Sprecherin nicht.

Cum-Cum-GeschĂ€fte gelten als großer Bruder der Cum-Ex-AktiengeschĂ€fte, mit denen Banken und andere Investoren den deutschen Staat geschĂ€tzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Cum-Cum-GeschĂ€fte waren bei Banken noch weiter verbreitet, sind aber juristisch kaum aufgearbeitet.

Steuerschaden wesentlich grĂ¶ĂŸer als bei Cum-Ex

Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schĂ€tzt den Steuerschaden aus Cum-Cum-Deals auf rund 28,5 Milliarden Euro. Nur einen Bruchteil davon habe sich der deutsche Staat zurĂŒckgeholt, kritisiert die BĂŒrgerbewegung Finanzwende. Sie fordert schon lange eine zĂŒgigere Aufarbeitung von Cum-Cum.

Bei Cum-Cum-GeschĂ€ften generierten Banken illegale Steuervorteile fĂŒr auslĂ€ndische Inhaber deutscher Aktien. Mithilfe der Deals wollten vermögende auslĂ€ndische AktionĂ€re eine Regel im deutschen Steuerrecht umgehen. Sie sieht vor, dass sich deutsche Anleger Steuern auf die Dividenden von deutschen Aktien erstatten lassen können, auslĂ€ndische Anleger aber nicht.

Milliardenschwere RĂŒckforderungen

Das Landgericht Wiesbaden hatte dem „Handelsblatt“ zufolge im Februar 2024 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Cum-Cum-Fall nicht zugelassen. Daraufhin wandten sich die Strafverfolger an das OLG Frankfurt, das die Sache anders sah. Juristen sprechen dem Verfahren Signalwirkung zu und rechnen mit weiteren Anklagen.

Nach einer frĂŒheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingerĂ€umt, an Cum-Cum-GeschĂ€ften beteiligt gewesen zu sein. Die Bafin schĂ€tzt die finanziellen Belastungen durch RĂŒckforderungen aus diesen GeschĂ€ften auf gut 4,6 Milliarden Euro.

Die Deutsche Pfandbriefbank existiert in der Form nicht mehr. Ein Teil der Bank firmiert heute als pbb Deutsche Pfandbriefbank. Ein Sprecher sagte dem „Handelsblatt“, dass die heutige Bank nichts mit den GeschĂ€ften von damals zu tun habe. (dpa)