Erstattung von KontogebührenSparkasse Köln-Bonn droht Musterklage

Die Sparkasse Köln Bonn
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Köln – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereitet derzeit eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Köln-Bonn vor. Die Gerichte sollen, so heißt es, feststellen, dass sämtliche Entgelte für das private Girokonto erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht oder neu eingeführt wurden – und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Sparkasse Köln-Bonn sieht dagegen keinen Anlass für Erstattungen, da sie in den letzten drei Jahren die Girokontenpreise nicht erhöht habe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27.April in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden, dass das Schweigen der Kunden nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verjähren Ansprüche zwar allgemein nach drei Jahren. Es gibt aber eine Anzahl von Fällen mit längerer Verjährungsfrist.
Ronny Jahn vom VZBV sieht in der Musterfeststellungsklage den Vorteil, man nicht durch viele Instanzen gehen zu müssen. Für die Klage sei das OLG Hamm zuständig, danach der Bundesgerichtshof (BGH). In der Klageschrift müssten die Fälle von zehn Betroffenen dargestellt werden. Insgesamt müssten sich 50 Betroffene für das Verfahren registrieren lassen.
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Die Sparkasse Köln-Bonn verweist in ihrer Argumentation auf ein anderes BGH-Urteil, wonach Preisaufschläge, die über einen Zeitraum von drei Jahren unbeanstandet geblieben sind, als vereinbart gelten. Dabei ging es um Energie-Lieferverträge. Das sei sachlich vergleichbar, meint das Institut. Der VZBV bezweifelt aber, dass die Rechtssprechung zu Energiepreisen auf Bankgebühren übertragbar sei. Das soll nun geklärt werden.