Wipperfürth und LindlarDas halten Sportvereine von den neuen Corona-Regeln
Wipperfürth/Lindlar – Seit Donnerstag gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung, die eine „deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende“ beinhaltet. So steht es zumindest in einer Mitteilung des Landessportbundes NRW (LSB). Wir haben bei einigen Sportvereinen in der Region nachgefragt, was sie von den neuen Regeln halten. Die wohl wichtigste Änderung, dass für Sport in Innenräumen „2G-Plus“ gilt, aber Geboosterte jetzt keinen zusätzlichen Test mehr benötigen, wird von den Vereinen einhellig begrüßt.
Andreas-Peter Lamsfuß, Vorsitzender des Badminton-Bundesligisten BC Wipperfeld, erzählt: „Ich war letzte Woche dreimal beim Training und musste trotz Booster-Impfung dreimal einen Test vorlegen. Das ist natürlich jetzt eine enorme Erleichterung“. Auch Bärbel Schröder, die Vorsitzende des SV Wipperfürth, nennt die Auffrischungsimpfung als Ersatz für den Test als wichtigste Änderung, gefolgt von der Regel, dass die Vereine vor dem Training Selbsttests unter Aufsicht durchführen können. Hier liegt der Teufel aber im Detail.
Aufsicht der Selbsttest durch ausgebildetes Personal
Darauf weist Monika Breidenbach hin, die Kassenwartin des VfR Wipperfürth und Vorsitzende des Stadtsportverbandes. Sie sei regelrecht erschrocken, als sie die Mitteilung des Landessportbundes gelesen habe, sagt sie. Die Aufsicht über die Selbsttests müsse nämlich durch „ausgebildetes Personal“ erfolgen und das würde für den Verein keineswegs eine Erleichterung darstellen, sondern im Gegenteil mehr Stress. In der Mitteilung des LSB wird ausdrücklich auf den Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“ verwiesen“.
Und tatsächlich steht dort: „Selbsttests unter Aufsicht müssen von einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person überwacht und entsprechend der Herstellerangaben des Test-Kits (Ablauf, Temperatur etc.) vorgenommen werden. Eine Mogelpackung also? Bärbel Schröder sieht das gelassen. „Wir haben fachkundige Leute unter unseren Übungsleitern und zur Not macht man eben eine Schulung, das ist ja kein Medizinstudium“. Ansonsten ist die Frage, ob die neue Regelung eine Erleichterung darstellt, abhängig vom Sportangebot.
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Ralf Theunissen, Vorsitzender des SSV Süng, bei dem Fußball im Zentrum steht, zuckt mit den Schultern. „Für uns ändert sich nicht viel. Wir sind draußen, wir haben das einmal durchorganisiert, das läuft“, sagt er.
Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und Schüler gelten als immunisiert und getestet und außerdem kennen die Trainer ja ihre Gruppen, ein Impfnachweis müsse ja nicht jedes Mal neu geprüft werden. Tatsächlich sind die Regeln für Sport im Freien sogar schärfer als vorher.
Verschärfung beim Liga-Spielbetrieb
Grundsätzlich gilt 2G, wer aber in einer offiziellen Liga Wettkämpfe bestreitet und nur einmal geimpft ist, braucht aktuell einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Und das auch beim Training. Eine „Verschärfung“ der Regeln, gibt der LSB zu, allerdings eine, „die aus unserer Sicht verhältnismäßig ist“.
Manchmal regeln auch ganz praktische Umstände die Frage, wer zum Training kann und wer nicht, so etwa im Schießsport. Der Vorsitzende des Schützenvereins Lindlar, Alexander Bosbach, erklärt: „Wer ein eigenes Gewehr hat, kann schießen. Die vereinseigenen Waffen sind bestimmten Mitgliedern zugeordnet. Würden die Schützen wechseln, so müssten die Waffen jedes Mal desinfiziert werden und davon gehen sie kaputt.“
Das sind die geltenden Regeln im Sportbereich
Die neue Corona-Schutzverordnung in NRW gilt seit dem gestrigen Donnerstag.
Die 2G-Plus-Regel gilt unter anderem auch beim Sport in Innenräumen – mit Ausnahmen für den Profi-Sport, in Hallenschwimmbädern, Saunen, Sonnenstudios, beim gemeinsamen Chorsingen und Musizieren mit Blasinstrumenten, bei Karnevals- sowie ähnlichen Brauchtums- und Tanzveranstaltungen. Darin ist unter anderem geregelt, dass Sportlerinnen und Sportler, die schon eine Booster-Impfung haben zum Beispiel beim Training keinen zusätzlichen Test mehr vorweisen müssen.
Neu ist auch, dass ein Selbsttest unter Aufsicht als Zutrittsvoraussetzung akzeptiert werden kann anstelle eines offiziellen Nachweises. Die Corona-Schutzverordnung ist bis zum 9. Februar gültig.
Der Landessportbund NRW bietet auf seiner Internetseite für Vereine eine Version der Corona-Schutzverordnung in Tabellenform an und hat wesentlichen Punkte für Vereine herausgestellt. Hier der Überblick:
Keine Testnotwendigkeit für Geboosterte bei 2G-Plus. Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G-Plus.
Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen. Höchstgrenze 750 Personen. Über 250 Personen hinaus darf die Auslastung nur bei 50 Prozent liegen. Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt. (dpa/r)