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Fast 300 Schüler in QuarantäneOberberg erlässt Verfügung für Realschule

Lesezeit 3 Minuten

Mit einem „Drive-in-Test“ sollen knapp 300 Realschüler und 50 Lehrer in Reichshof-Wehnrath untersucht werden.

  1. An der Hermann-Voss-Realschule in Wipperfürth wurde eine Lehkraft positiv aus das Covid-19-Virus getestet.
  2. Der Oberbergische Kreis schickte daraufhin die fast 300 Realschüler in Quarantäne.
  3. Welche Klassen und Schulen betroffen sind, was das für die Familien bedeutet und was die Anordnung aussagt.

Wipperfürth – Nachdem eine Lehrkraft der Hermann-Voss-Realschule Wipperfürth positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurde, hat der Oberbergische Kreis am Montagabend per Verfügung fast 300 Realschüler in Quarantäne geschickt.

Welche Schüler und welche Schulen sind betroffen ?

Betroffen sind eine fünfte Klasse, drei sechste, und je zwei siebte, neunte und zehnte Klassen, insgesamt 289 Schüler. Sie alle hatten in den vergangenen zwei Wochen Unterricht bei der Lehrkraft, die positiv auf den Covid-19-Virus getestet wurde. Dazu kommen 42 Lehrer, die engeren Kontakt zu der erkrankten Person hatten.

Was bedeutet die Anordnung?

Die Schüler dürfen Wohnung oder Haus der Eltern nicht verlassen. Bei Ausnahmen muss das Kreisgesundheitsamt zustimmen. Die Dauer der Quarantäne schwankt, je nachdem, wann die betreffende Klasse zuletzt Unterricht bei der Lehrkraft hatte.

Ein Teil der Schüler muss bis Mitte kommender Woche in Quarantäne, ein anderer Teil bis Ende kommender Woche. Die Betroffenen müssen zweimal täglich Temperatur messen und dies dokumentieren, bei plötzlichen Symptomen wie hohem Fieber, Halsschmerzen oder Verlust des Geschmackssinns, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten können, muss das Amt unverzüglich informiert werden. Die Eltern sind verantwortlich, dass diese Maßnahmen eingehalten werden. Bei Verstößen droht der Kreis ein Zwangsgeld von 2500 Euro an, im Wiederholungsfall sind bis zu 100 000 Euro und eine Zwangsunterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus möglich.

Was ist mit Geschwisterkindern?

Die Eltern sollen Kontakt mit Schulen und Kitas aufnehmen, die dann selbst entscheiden soll, wie sie vorgehen. Bei diesen sogenannten „indirekten Kontakten“ rät der Kreis Eltern und Geschwistern zu einer „freiwilligen häuslichen Isolation“, bis ein Testergebnis für den Realschüler vorliegt.

Wer wird wann getestet?

Das Kreisgesundheitsamt hat angeordnet, dass sämtliche Lehrer sowie die Schüler aus elf Klassen am heutigen Mittwoch und am Donnerstag auf Corona getestet werden.

Elf Klassen deshalb, weil eine achte Klasse zuletzt vor zwei Wochen bei der infizierten Lehrkraft Unterricht hatte, eine Quarantäne in diesem Fall nicht nötig ist. Die Ergebnisse der Tests sollen 24 bis 48 Stunden später vorliegen.

Warum finden die Tests in Reichshof statt?

Neben der Hermann-Voss-Realschule gibt es auch an weiteren Schulen in Oberberg Fälle von Covid-19-Erkrankungen. Um viele Personen möglichst schnell testen zu können, arbeitet der Kreis mit der Laborunion in Reichshof-Wehnrath zusammen. Auf dem Laborgelände können sogenannte Drive-in-Tests durchgeführt. Laut Kreis sind pro Stunde so bis zu 70 Tests möglich. Weil Botenfahrten entfallen, sei eine schnellere Auswertung möglich. Diese Vorteile würden die Nachteile, dass die betroffenen Personen längere Wege in Kauf nehmen müssten, überwiegen.

Können Eltern Verdienstausfall geltend machen?

Liegt eine Ordnungsverfügung vor – so wie für die Hermann-Voss-Realschule – können Betroffene laut Kreis beim Landschaftsverband Rheinland Verdienstausfall geltend machen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 08 00/93 36 397 und per E-Mail an ifsg@lvr.de.

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Was sagt die Schulleitung?

Claudia Deichsel, stellvertretende Schulleiterin der Hermann-Voss-Realschule, ist für viele Eltern derzeit erste Ansprechpartnerin. „Die meisten Eltern haben großes Verständnis für diese Ausnahmesituation“, so Deichsel. Es gebe aber auch viele Fragen, etwa in Zusammenhang mit der Testung in Reichshof. Als verbesserungsfähig stuft sie allerdings die Informationspolitik des Kreises ein. „Es kann nicht sein, dass der Oberbergischen Kreis die Verfügung am Montagabend veröffentlicht, wir als Schule aber erst am nächsten Tag den Link erhalten.“