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Vandalismus in WipperfürthGericht schickt 22-Jährigen zwei Jahre ins Gefängnis

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Amtsgericht Wipperfürth. (Archivbild) 

Wipperfürth – Nachdem er im vergangenen Sommer mehrfach in der Hansestadt randaliert hat, muss ein 22-jähriger Wipperfürther jetzt für zwei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Schöffengericht Wipperfürth nach einem umfassenden Geständnis des Angeklagten entschieden.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte zehn Anklagepunkte vorgebracht, die der Wipperfürther auch weitgehend einräumte. Danach begann seine Serie am 20. April des letzten Jahres – und damit nur einen Monat, nachdem ihn das Wipperfürther Gericht wegen Diebstahls zu acht Monaten Jugendstrafe verurteilt hatte, damals noch auf Bewährung.

Erstmals nach Erwachsenenstrafrecht

In jener Aprilnacht zerschlug der Mann das Display eines Bankautomaten auf der Hochstraße. Ende Mai besetzte er einen Balkon auf der Lüdenscheider Straße, am 17. Juni versuchte er einen Geldautomaten auf der Unteren Straße aufzubrechen, der zuvor seine Karte eingezogen hatte. Einen Tag später geriet er mit Verantwortlichen des VfR Wipperfürth aneinander, weil er am Vereinsheim an den Ohler Wiesen grillte.

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Nach dem Diebstahl einer Daunenjacke auf der Ringstraße ließ er auf der Wupperstraße weitere Kleidung mitgehen und verstieß gegen Hausverbote, die Geschäftsinhaber in der Innenstadt zuvor gegen ihn verhängt hatten.

Im August drang er zunächst unbemerkt in den Mitarbeiterbereich einer Hückeswagener Bankfiliale ein und angelte mithilfe einer Schere Geldscheine im Wert von 330 Euro aus einem Tresor.

Versucht Geldautomaten aufzubrechen

Ebenfalls Anfang August zertrümmerte er mit Pflastersteinen die Glasscheiben der Bushaltestelle auf dem Surgères-Platz. Am 26. August ließ er im Aldi-Markt an der Bahnstraße eine Packung Saft zum Preis von 1,39 Euro mitgehen. Als eine Verkäuferin die Tat bemerkte, zückte der Wipperfürther ein Messer und drohte.„Ich war zu dieser Zeit ganz unten angekommen, selbst meine Wohnung war ja weg“, erklärte der Angeklagte den Richtern und entschuldigte sich mehrfach. Neben der zeitweisen Obdachlosigkeit habe er mit dem Verlangen nach Amphetaminen und Cannabis zu kämpfen gehabt. Im Oktober hatte das Amtsgericht den Mann schließlich in Untersuchungshaft geschickt.

Diesmal traf den 21-jährigen Wipperfürther das Erwachsenen-Strafrecht. Eine erneute Bewährung habe zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn, betonten die drei Richter während der Urteilsverkündung. „Sie brauchen Zeit, um Fuß zu fassen“, wandte sich der Vorsitzende an den Angeklagten.

Urteil ist rechtskräftig

Der junge Mann nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.