Sonderermittler Jack Smith hatte argumentiert, Trump habe das Gericht, Zeugen und Staatsanwälte angegriffen und eingeschüchtert.
Verfahren wegen versuchten WahlbetrugsRichterin untersagt Trump bestimmte öffentliche Äußerungen
Dem früheren US-Präsidenten Donald Trump werden mit Blick auf das Verfahren gegen ihn wegen versuchten Wahlbetrugs bestimmte öffentliche Äußerungen untersagt. Das entschied die zuständige Richterin in dem Fall, Tanya Chutkan, am Montag in Washington, wie US-Medien aus dem Gericht berichteten. Konkret geht es dabei um Äußerungen des Republikaners, die er an die Justiz oder potenzielle Zeugen richtet. Sonderermittler Jack Smith hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und argumentiert, Trump habe öffentliche Äußerungen getätigt, mit denen er das Gericht, mögliche Zeugen und Staatsanwälte angegriffen und eingeschüchtert habe.
Trump reagierte wie üblich mit Empörung und schrieb in einer Stellungnahme, man wolle ihn mundtot machen. Die Entscheidung sei eine „absolute Abscheulichkeit“ und ein „Messer“ im Herz der Demokratie. Trump kündigte zudem an, in Berufung zu gehen.
Richterin besorgt über Drohungen von Trump gegen Ermittler
Trumps Verteidigung argumentierte, dass ein solches Redeverbot Zensur sei und gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoße. Hinzu komme, dass sich der 77-Jährige, der nach der Präsidentenwahl 2024 für die Republikaner wieder ins Weiße Haus will, mitten im Wahlkampf befinde. Es sei nicht rechtens, dass sein demokratischer Konkurrent Joe Biden sich frei äußern dürfe - Trump aber nicht, so Trumps Anwälte. Die Richterin argumentierte, dass Trump sehr wohl Biden kritisieren dürfe, da dieser nichts mit dem Fall zu tun habe. Sie zeigte sich stattdessen besorgt über Drohungen und Beleidigungen des Ex-Präsidenten - etwa gegen seinen damaligen Generalstabschef Mark Milley oder den Sonderermittler.
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Gegen den Republikaner war in dem Fall Anfang August Anklage erhoben worden. Er wird unter anderem beschuldigt, eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten initiiert zu haben. Trump streitet alle Vorwürfe ab und stellt sich als Opfer einer politisch motivierten Kampagne dar. In Reden und auf seinem sozialen Netzwerk Truth Social wettert der Republikaner regelmäßig gegen die Justiz und einstige Weggefährten.
Der Prozess in Washington soll am 4. März 2024 beginnen. Es ist eines von mittlerweile vier strafrechtlichen Verfahren gegen Trump, der bei der Präsidentenwahl im November kommenden Jahres erneut für die Republikaner antreten will. (dpa)