Die Vorwürfe einer US-Autorin gegen Donald Trump sind strafrechtlich verjährt, trotzdem landen sie nun vor Gericht.
„Sie ist nicht mein Typ“Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwurf gegen Trump beginnt
Gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump beginnt an diesem Dienstag in New York ein Zivilprozess wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs. Zunächst sollen bei dem Verfahren in Manhattan die zwölf Geschworenen ausgewählt werden.
Die US-Autorin Jean Carroll wirft dem Republikaner vor, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Trump weist die Anschuldigung zurück. Die heute 79-Jährige verlangt von Trump eine Entschädigung. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt. Es wird geschätzt, dass der Prozess eine Woche lang dauern könnte.
Trump weist Vorwürfe zurück: Caroll sei nicht sein Typ
Ob der 76 Jahre alte Trump zu dem Prozess erscheinen wird, ist fraglich. Sein Anwalt Joseph Tacopina sagte, der ehemalige Präsident würde zwar gerne nach New York kommen, wolle der Stadt aber den großen logistischen Aufwand ersparen, der mit einer Reise in die Großstadt und durch Manhattan verbunden wäre.
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Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf 2019 in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump reagierte unter anderem mit den Worten, sie sei nicht sein Typ. Er warf ihr auch vor, nur ihr Buch verkaufen zu wollen. Die Schriftstellerin klagte daraufhin gegen Trump - zunächst wegen Verleumdung, weil er sie als Lügnerin dargestellt habe.
Aufgeheizte Stimmung in den USA
Ein neues New Yorker Gesetz machte zuletzt die Erweiterung um den Vorwurf der Körperverletzung möglich. Die Stimmung in den USA bezüglich der rechtlichen Verfolgung Trumps ist aufgeheizt. Gegen ihn wird wegen einer Reihe möglicher Verbrechen ermittelt. Trump selbst weist alle Fälle als politisch motiviertes Vorgehen zurück.
Er will die Nominierung der Republikaner für die Präsidentenwahl 2024 gewinnen. Anfang April wurde Trump als erster ehemaliger US-Präsident strafrechtlich angeklagt. Der Manhattaner Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg wirft ihm vor, mit Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen versucht zu haben, seine Chancen bei der Präsidentenwahl 2016 zu erhöhen und damit gegen Wahlgesetze verstoßen zu haben. (dpa)