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Hundewelpen vor laufender Kamera misshandeltTierquäler muss eine Therapie machen

Lesezeit 2 Minuten

Der Täter misshandelte den Hund.

Köln – Der junge Mann aus Betzdorf, der einen Hundewelpen vor laufender Kamera brutal misshandelt hat, ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Vor rund einem Jahr löste das Video mit der grausamen Tat eine Welle des Entsetzens in den sozialen Netzwerken aus. Zu sehen war in dem kurzen Film, wie der damals 20-Jährige unter Drogen einen Hundewelpen brutal schlägt. Immer wieder prügelt er auf das junge Tier ein, schlägt auf dessen Kopf und die Schnauze und beschimpft ihn laut, weil er auf das Bett gepinkelt hat. Der Hund winselt und schreit. Zum Schluss schleudert der Mann den Welpen in eine Zimmerecke.

Die Tat war eine Racheaktion für seine Ex-Freundin, das Video schickte er anschließend an sie. Sie erstattete Anzeige. Der Hund wurde nach der Tat zunächst tierärztlich versorgt und kam zu einem liebevollen Besitzer.

Trotz der Verurteilung zu zweieinhalb Jahren wird der junge Mann aus Betzdorf die Haftstrafe aber wohl nicht antreten. Denn das Jugendschöffengericht hat eine anderthalb- bis zweijährige Suchttherapie für den Drogenabhängigen angeordnet, wie die Rhein-Zeitung schreibt. Sollte er diese Therapie erfolgreich abschließen, wird ihm die Haftstrafe zur Bewährung erlassen.

Ein schwacher Trost ist die weitere Auflage des Gerichts: Der Mann darf mindestens fünf Jahre lang keine Tiere halten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie ein lebenslanges Tierhaltungsverbot gefordert.

Strafe beruht auf weitere Tat

Bei der Verurteilung spielte das Tierquäler-Video tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle. Schwerer wiegte die Straftat, die der damals 19-Jährige auf einer Kirmes beging und wegen der er auch angeklagt war. Damals hatte er stark alkoholisiert den Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bedroht und mit einer Schreckschusspistole geschossen.

Das Gericht sah die Gefahr, dass der Mann ohne Therapie sein Drogenproblem nicht in den Griff bekommen und in Zukunft weit schlimmere Straftaten begehen könnte. Ein psychiatrischer Gutachter sprach von einer "hochgradig auffälligen Persönlichkeit" mit dissozialen Tendenzen und einer Störung der Impulskontrolle. Die Richterin ging von einer verminderten Schulfähigkeit zu den Tatzeitpunkten aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.