Von Ehemann enthauptetMord im Iran sorgt für Empörung und Kritik an der Justiz
Teheran – Wer in Deutschland mordet, dem droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Iran gelten sogar deutlich härtere Gesetze, dort wird Mord sogar mit dem Tod bestraft. Laut Amnesty International wurden 2020 246 Menschen hingerichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen: Ist das Opfer ein Familienmitglied und wird die Tat im Namen einer vermeintlichen Ehre durchgeführt, gelten andere Richtlinien.
Ein Mord, der mutmaßlich in diese Kategorie fällt, hat nun im Iran für landesweite Empörung sowie Kritik am Justizsystem gesorgt. Ein Mann hatte am Wochenende in Ahwas, Südwestiran, seine 17 Jahre alte Ehefrau enthauptet. Nach der Tat ging er mit ihrem Kopf in der Hand auf die Straße, wie unter anderem die Nachrichtenagentur ISNA berichtete. Von dem Mann mit dem Kopf seiner Frau in der Hand gab es auch Videos und Bilder in den sozialen Medien.
Staatsanwalt sieht Ursache für Tat in den sozialen Medien
Am Donnerstag gab die iranische Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Mann und dessen Bruder verhaftet worden seien und schon bald vor Gericht gestellt werden. Außerdem dürften die Medien keine Videos und Bilder von der Tat mehr veröffentlichen. Unklar ist, ob die Anklage gegen den Ehemann und dessen Bruder auf Mord oder sogenannten „Ehrenmord“ lauten wird. Für Mord wird im Iran üblicherweise die Todesstrafe verhängt, für die Ermordung eines Familienmitglieds im Namen der vermeintlichen Ehre gelten jedoch andere rechtliche Kriterien.
Oberstaatsanwalt Mohammed Dschafar Montaseri gab zur Einordnung der Tat keine klare Antwort und sagte lediglich, dass Internet und soziale Medien die Ursache für solche Taten seien.
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Seit dem grausamen Mord in Ahwas wird die Kritik an Morden im Namen der vermeintlichen Ehre und der Rechtslage dazu immer lauter. Im Iran werden solche Morde religiös und teilweise auch gesellschaftlich immer noch als legitim eingestuft. Kritiker in dem Land sagen aber, dass Männer kein Recht haben, über das Leben ihrer Ehefrauen - oder Schwestern - zu bestimmen, und fordern von der Justiz, „Ehrenmord“ auch als Mord einzustufen und dafür die gleiche Strafe zu verhängen. (pst/dpa)