Apotheken erwarten AnsturmAlles was Sie zur Abgabe von FFP2-Masken wissen müssen
Düsseldorf – Die Apotheken bereiten sich auf einen Ansturm vor. Frühestens ab Dienstag 15. Dezember sei mit der Verteilung der FFP2-Masken zu rechnen, erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Bis zum 31. Dezember können sich Bürger, die über 60 Jahre alt oder vorerkrankt sind, zum Schutz vor Corona drei Masken abholen, im neuen Jahr weitere zwölf. Insgesamt sollen 27 Millionen Bürger profitieren. „Ich appelliere an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheke zu stürmen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“ Denn der Bund hat die Masken nicht zentral eingekauft, sondern kommt nur für die Kosten auf.
Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, kritisiert: „Bei den drei Masken, die Ältere und Vorerkrankte vor Weihnachten erhalten sollen, ist keine Eigenbeteiligung vorgesehen. Das sehen wir als Apothekerverband kritisch. Eine Eigenbeteiligung wäre wichtig, um Missbrauch zu verhindern, und dafür zu sorgen, dass die Masken an die Menschen gehen, die sie am nötigsten brauchen. Die Gratis-Abgabe fordert Missbrauch geradezu heraus.“
Wie bekomme ich die ersten Masken?
Um die drei ersten Masken zu bekommen, müssen Betroffene nur ihr Alter anhand des Personalausweises nachweisen oder per Selbstauskunft erklären, dass sie an einer Vorerkrankung leiden. „Wir empfehlen Kunden, dass sie in ihre Stammapotheke gehen. Dort kennt man auch die chronisch Kranken“, sagt Preis. „Nur, wenn der Kunde glaubhaft versichern kann, dass er chronisch krank ist, oder wenn er über 60 Jahre alt ist, dürfen die Apotheke eine Maske ausgeben.“
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Er rät: „Die Kunden sollten die Abholung der Masken mit ohnehin geplanten Besuchen in der Apotheke verbinden. Es sollten auch nicht alle am ersten Tag kommen.“ Schlangen vor den Apotheken, wie es sie schon einmal bei einer Verteilaktion in Bremen gab, müssten vermieden werden.
Gibt es verschiedene Größen?
Ja. „Es gibt unterschiedliche Passformen und Größen“, sagt Preis. „Doch die Apotheken werden keine Auswahl bieten können. Das ist bei diesem Massengeschäft nicht möglich.“
Was gilt im neuen Jahr?
Ab Januar soll es dann die restlichen zwölf Masken geben: sechs Masken können bis zum 28. Februar abgeholt werden und sechs weitere bis zum 15. April. Dann muss die Berechtigung aufwendiger nachgewiesen werden: Die Betroffenen müssen eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung vorlegen. Da die Masken begrenzt sind, erfolgt die Abgabe in diesen drei Schritten.
Was muss der Bürger zahlen?
m neuen Jahr muss der Bürger für je sechs Masken einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Insgesamt gibt der Bund für die Beschaffung und Verteilung der Masken 2,5 Milliarden Euro aus.
Was bekommt die Apotheke?
„Die Apotheken erhalten pro Maske sechs Euro, davon müssen sie Einkauf, Vorfinanzierung, Lagerung und Verteilung bezahlen“, erläutert Thomas Preis. „Der logistische Aufwand und die Beratung ist enorm. Im Dezember erwarten wir die Abgabe von etwa 5000 Masken pro Apotheke, im Januar und Februar jeweils 10.000 Masken. Manche Apotheken müssen dazu Lagerflächen anmieten. Da die Einkaufspreise für die Masken bereits steigen, müssen wir sehen, ob dies kostendeckend ist.“
Woher bekomme ich die Bescheinigung der Kasse?
Die Versicherungen gehen von sich aus auf die Bürger zu, die laut ihren Datenbanken zu den Risikogruppen gehören. Die Krankenkassen erhalten von der Bundesdruckerei fälschungssichere Bescheinigungen, die sie an die Versicherten mit Masken-Anspruch verschicken. Als erstes sollen dabei die über 75-Jährigen Post erhalten, dann die über 70-Jährigen und dann die über 60-Jährigen.
Wer gilt als Risikopatient?
Der Verordnungs-Entwurf des Bundesgesundheitsministers listet auf, bei welchen Vorerkrankungen die Menschen Anspruch auf die so genannte „partikelfiltrierende Halbmaske“ haben: Asthma, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes Typ 2, aktive oder metastasierte Krebserkrankung, bei einer Krebstherapie, die die Immunabwehr schwächt, nach einer eine Organ- oder Stammzellentransplantation oder bei Frauen mit einer Risikoschwangerschaft.
Wie gut schützt die Maske?
Während man mit Alltagsmasken andere schützt, schützen FFP2-Masken auch den Träger selbst – allerdings nicht zu 100 Prozent, so dass auch die Träger weiter Abstands- und Hygieneregeln einhalten müssen. Das betont auch der Bundesgesundheitsminister. Die Masken müssen und sollen nicht täglich gewechselt werden, sondern können mehrfach verwendet werden. Man darf sie nicht waschen, um die Filterfunktion nicht zu zerstören.