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Zwei Jahre auf BewährungWeilerswister wegen Besitzes von Kinderporno-Dateien verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Symbolbild zeigt das Amtsgericht in Euskirchen.

Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein Mann aus Weilerswist verurteilt, der kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und verbreitet hatte.

Ein Weilerswister stand in Euskirchen vor Gericht. Die Polizei hatte bei ihm zahlreiche kinderpornografische Dateien sichergestellt.

Als die Polizei am 9. Februar 2022 bei Thomas K. (Name geändert) in Weilerswist zur Hausdurchsuchung erschien, wusste er: Leugnen wäre zwecklos. Er gab zu, dass er auf mehreren elektronischen Geräten illegale pornografische Dateien gespeichert hatte. Dafür musste er sich jetzt vor dem Euskirchener Schöffengericht verantworten.

Unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte das Gericht ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, und zwar wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Das Gericht bezog in die Strafe eine Verurteilung von Oktober 2022 ein. Damals hatte K. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vier Monate auf Bewährung kassiert.

Die Dateien des Weilerswisters zeigen zum Teil schweren sexuellen Missbrauch

Dass die Polizei K. dem heute 48 Jahre alten Mann auf die Schliche gekommen war, ist der Zusammenarbeit mit der Kinderschutzorganisation NCMEC in den USA zu verdanken. Sie erhält von Internet-Providern Hinweise auf Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie und gibt ihre Erkenntnisse an die zuständigen Behörden weiter.

So kam es, dass die Ermittler in Weilerswist einen Datenträger, zwei Smartphones und zwei Laptops mit 235 Videos und acht Bildern sicherstellten, die zum Teil den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten, wie es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft formulierte.

Vor dem Euskirchener Schöffengericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab

Thomas K. ließ seinen Verteidiger eine Erklärung vortragen, der zufolge er die Vorwürfe aus der Anklageschrift einräumte, sein Bedauern ausdrückte und Besserung gelobte: „Er hat sein Leben ein Stück weit wieder ins Lot gebracht“, sagte der Rechtsanwalt – wohl mit Blick auf das prall gefüllte Vorstrafenregister seines Mandanten, der seit 1998 allein achtmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war, außerdem wegen Betrugs, Drogendelikten und Schwarzfahrens.

Mit Kinderpornografie sei er in Berührung gekommen, als man ihm im Internet neben legalem pornografischen Material auch verbotene Darstellungen geschickt habe, sagte der Weilerswister, der in einem Gastronomie-Betrieb im Rhein-Erft-Kreis arbeitet. Auch sei er in eine Gruppe eingeladen worden, die derartige Aufnahmen untereinander tausche. Pädophile Neigungen habe er nicht, sagte K.

Sein Geständnis wirkte sich strafmildernd aus, ebenso der Umstand, dass er bei der Hausdurchsuchung gegenüber der Polizei nicht etwa gemauert, sondern sich kooperativ verhalten habe, sagte der Vorsitzende Richter Schmitz-Jansen. Strafverschärfend wertete das Gericht die vielen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen und die Schwere des sexuellen Missbrauchs bei einem Teil der Dateien.

Mit dem Urteil entsprach das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf insgesamt 17 Monate auf Bewährung plädiert. Thomas K., so ein Beschluss des Gerichts, muss sich weiter der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen und als Bewährungsauflage eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an die DLRG Mechernich zahlen.