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Amtsgericht WaldbrölAngeklagter hatte Angst vor einer Blutentnahme durch Polizei

Lesezeit 2 Minuten
Eine Justizia-Figur.

Ein 29 Jahre alter Waldbröler stand kürzlich vor dem Amtsgericht.

Ein 29-Jähriger aus Asbach im Westerwald musste sich vor dem Waldbröler Amtsgericht wegen Widerstand gegen die Polizei verantworten.

Dass man sich besser nicht mit der Polizei anlegt und keinen Widerstand bei einer Kontrolle leistet, bekam ein 29-Jähriger aus Asbach im Westerwald jetzt auch im Amtsgericht Waldbröl zu spüren. Das Verfahren gegen ihn wurde am Ende zwar eingestellt, doch Richterin Laura Lax legte ihm auf, eine Summe über 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Wie der Staatsanwalt in seiner Anklage ausgeführt hatte, soll der Beschuldigte im August vergangenen Jahres dabei erwischt worden sein, als er während der Fahrt mit dem Auto auf dem Handy „herumgewischt“ habe. Polizisten stoppten den 29-Jährigen und kontrollierten ihn. Dabei seien seine „glasigen Augen“ aufgefallen, so der Staatsanwalt. Doch gegen die Entnahme einer Blutprobe habe sich der Beschuldigte gewehrt, indem er um sich getreten habe.

Waldbröl: Unterschiedliche Darstellungen der Polizeikontrolle

Der Verteidiger des Beschuldigten betonte, dass sich sein Mandant keineswegs unkooperativ gezeigt habe, sondern lediglich die Blutentnahme infrage gestellt habe, da er nichts getrunken habe. Der Angeklagte selbst ergänzte, dass er sich keinesfalls gegen die Polizeikontrolle gewehrt habe.

Allerdings sei es für ihn normal, sich bei so einer Maßnahme zu versteifen, da er eine panische Angst vor Spritzen habe. Sein Rechtsbeistand fuhr fort, dass der Mann dann „mit Kasalla“ zu Boden gebracht worden sei, um die Entnahme zu ermöglichen. Dem Arztbericht zufolge seien keinerlei Drogen oder Alkohol festgestellt worden. Er regte eine Einstellung des Verfahrens an.

Als Zeugin sagte eine Waldbröler Polizeibeamtin aus, dass der Mann bei einer Kontrolle durch unnatürlich verkleinerte Pupillen aufgefallen sei. Auf der Straße habe er Tests verweigert, deshalb sei er mit zur Wache genommen worden. Dort habe er um sich geschlagen und getreten: „Er war unkooperativ, patzig und provokant.“

Letztlich sah der Staatsanwalt zwar deutliche Unterschiede in den Aussagen der beiden Seiten, da aber die Tritte nicht gezielt gewesen seien, was ein tätlicher Angriff gewesen wäre, stimmte er einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu.