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Erneut verurteiltWiderstand gegen die Polizei – Waldbröler stand wiederholt vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Mehrere rote Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal zu Beginn eines Prozesses auf einem Tisch.

Ein Waldbröler ist am Amtsgericht zum erneuten Male verurteilt worden.

Der Angeklagte aus Waldbröl war im Mai vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad in Morsbach unterwegs gewesen.

Dass es besser ist, Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu behindern, erfuhr jetzt ein 56-jähriger Waldbröler. Für seinen Widerstand gegen zwei Polizisten, verbunden mit einem tätlichen Angriff, wurde der Mann, der derzeit eine anderthalbjährige Haftstrafe verbüßt, am Dienstag vom Amtsgericht Waldbröl zu weiteren dreieinhalb Monaten verurteilt. Darin eingerechnet war auch eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, was sich aber nicht erheblich auf das Strafmaß auswirkte.

Im Mai vorigen Jahres sei der Waldbröler unter Alkoholeinfluss in Morsbach Fahrrad gefahren, schilderte der Staatsanwalt. Dabei habe er so abrupt bis an die Mittellinie gelenkt, dass eine nachfolgende Autofahrerin auswich, um eine Kollision zu verhindern. Einer Polizeikontrolle habe er sich zunächst durch eine Flucht in den Wald entzogen. Als die Beamten ihn gestellt hätten, habe er sich gespuckt und getreten.

Angeklagter aus Waldbröl: Zwei Bier getrunken und aufs Rad gestiegen

„Ich bin gefahren wie ein ganz normaler Mensch“, verteidigte sich der Angeklagte. Er habe zu einer Pizza zwei Bier getrunken und sei dann nach Hause gefahren. Ausdrücklich betonte er: „Kein Wodka, kein Spiritus.“ Die Autofahrerin hatte diese Radfahrt anders in Erinnerung: „Ich wollte ihn überholen, da scherte er plötzlich bis zur Straßenmitte aus.“ Kurz danach habe sie angehalten und der Mann sei dazu übergegangen, sein Rad zu schieben. Auf ihre Vorhaltung „Ich hätte Sie bald platt gefahren“ habe er lediglich geantwortet: „Na und.“

Ein Waldbröler Polizeibeamter schilderte, dass der Beschuldigte „nicht amüsiert“ gewesen sei, als er und seine Kollegin angekündigt hätten, ihn wegen einer Blutprobe mit zur Wache zu nehmen. Darauf hin sei er mit seinem Rucksack in den Wald geflüchtet, wo er nur mit Mühe gefesselt werden konnte, da er auf dem Boden liegend um sich getreten habe. Dabei sei er leicht am Bein verletzt worden. Für den Rücktransport habe er zwei weitere Beamte angefordert, da sich der Mann trotz deutlicher Ausfallerscheinungen ständig gewehrt habe.

Richter Kevin Haase verlas das Ergebnis der Blutuntersuchung – 1,33 Promille – und den Auszug aus dem Bundeszentralregister. Danach hatte sich der Mann seit 2014 acht verschiedener Delikte von Sachbeschädigung über Körperverletzung bis hin zu räuberischer Erpressung schuldig gemacht, zum Tatzeitpunkt habe er unter dreifacher Bewährung gestanden.

Der Staatsanwalt sah seine Anklagevorwürfe bestätigt und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Monaten, nach mehrmaligem Bewährungsversagen jedoch ohne diese Vergünstigung. Der Anwalt des Beschuldigten räumte die Schuld seines Mandanten ein, wies aber darauf hin, dass die Verletzungen des Beamten nur oberflächlich waren. Er hielt eine Freiheitsstrafe von einem Monat weniger für angemessen. In seinem Urteil folgte Haase dem Verteidiger und ermahnte: „Die Trunkenheitsfahrt mit dem Rad war nicht die Hauptsache. Schlimmer war, dass sie sich mit den Polizisten angelegt haben.“