Landgericht weist Klage ab1. FC Köln schuldet keine Provision für Modeste-Transfer
Köln – Wenigstens eine gute Nachricht für den tief im Abstiegssumpf steckenden 1.FC Köln: Der Bundesligist muss keine Provision in Höhe von 2 Millionen Euro für die Vermittlung des Spielers Anthony Modeste an den FC Tianjin nachzahlen. Dies hatte die Petralito Sport Service GmbH geltend gemacht.
Keine erhebliche Vermittlungsleistung
Das Beraterunternehmen behauptete, ihre Tätigkeit sei entscheidend für den Abschluss des Transfers gewesen, insbesondere wegen der guten Verbindungen des Geschäftsführers der Klägerin zum damaligen Trainer des FC Tianjin, dem früheren italienischen Weltmeister Fabio Cannavaro. Dieser sei nur durch die Beratung des Geschäftsführers davon überzeugt worden, den Spieler Modeste zu verpflichten. Der 1. FC Köln lehnte eine Zahlung ab, da keine erhebliche Vermittlungsleistung der Klägerin stattgefunden habe.
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Die 21. Zivilkammer war nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Klägerin einen wesentlichen Beitrag zum Transfer des Spielers Modeste geleistet hat. Nach der Vernehmung des damaligen Trainers Fabio Cannavaro stehe nicht fest, dass dieser durch zahlreiche Gespräche mit der Klägerin von einer Verpflichtung des Spielers Modeste überzeugt wurde. Auch der angeblich von der Klägerin beauftragte und ebenfalls als Zeuge vernommene italienische Rechtsanwalt habe nicht entscheidend zum Abschluss des Transfervertrags beigetragen. (Aktenzeichen: Az. 21 O 205/18) Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung bei dem Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.