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1. FC KölnWie das ausstehende CAS-Urteil die Zukunftsplanung behindert

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Banger Blick nach Lausanne: Der Kölner Sport-Geschäftsführer Christian Keller.

Banger Blick nach Lausanne: Der Kölner Sport-Geschäftsführer Christian Keller.

Seit mehr als einem halben Jahr blockiert der Transferstreit um Jaka Cuber Potocnik die personellen Planungen des 1. FC Köln. Im Abstiegsfall könnte es zum Worst-Case-Szenario kommen.

Das ausstehende Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in der Causa Jaka Cuber Potocnik hat weiter massive Auswirkungen auf die Planungen beim 1. FC Köln. Auch zweieinhalb Monate nach der Anhörung in Lausanne ist eine Entscheidung der Schweizer Schiedsbehörde nicht absehbar. Auf Anfrage der Rundschau wollte der CAS zuletzt keine zeitliche Prognose abgeben. Bei Streitgegner Olimpija Ljubljana, der 2,5 Millionen Euro Ablöse für Potocnik fordert, stellt man sich inzwischen darauf ein, dass mit einem Urteil wohl erst im neuen Jahr zu rechnen ist.

Kommt der CAS tatsächlich erst nach dem 31. Dezember 2023 zu einer Entscheidung, würde dies für den Fußball-Bundesligisten kurzfristig den Vorteil erbringen, dass er auf dem vom 1. bis zum 31. Januar 2024 geöffneten Winter-Transfermarkt dringend erforderliche Verstärkung für den Abstiegskampf an Land ziehen dürfte. Selbst eine Veröffentlichung des Urteils im Laufe des Januars hätte darauf keine Auswirkungen: „Eine angebrochene Transferperiode, also eine Transferperiode, die bei Zustellung des Urteils bereits begonnen hatte, wird nicht mitgezählt“, erläutert der Kölner Sportrechtler Karl Hamacher.

Worst-Case-Szenario bei Abstieg und Transfersperre im Sommer

FC-Sportchef Christian Keller hatte bereits erklärt, dass ein neuer Mittelstürmer auf der Einkaufsliste des harmlosen Schlusslichtes ganz oben steht. Denkbar ist darüber hinaus, dass auch nach Verstärkung für das defensive Mittelfeld Ausschau gehalten wird, wo seit dem Sommer-Abgang von Ellyes Skhiri ein Loch klafft. Allerdings können die Kölner Verantwortlichen vorerst nur unverbindliche Vorgespräche mit potenziellen Neuzugängen führen, da Keller und Co. zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wissen, ob es ihnen im Winter überhaupt erlaubt sein wird, neue Spieler zu registrieren. Eine Ungewissheit, die sich bis kurz vor Öffnung des Transferfensters ziehen könnte. Und die sich für den 1. FC Köln erneut zu einem entscheidenden Nachteil entwickeln könnte, spielt der Faktor Zeit auf dem Transfermarkt doch eine gewichtige Rolle.

Ebenjene fehlende Planungssicherheit war den Geißböcken bereits im Vorfeld dieser Saison zum Verhängnis geworden. Zwischen der Zustellung des Fifa-Urteils am 29. März und der vorläufigen Aussetzung der zwei Wechselperioden umfassenden Transfersperre durch den CAS am 26. Mai lagen zwei Monate, in denen den Kölnern bei der Einigung mit Neuzugängen die Hände gebunden waren. Bekannt ist, dass mindestens die geplanten Verpflichtungen von Flügelflitzer Benedict Hollerbach, den es stattdessen zum 1. FC Union Berlin zog, sowie eines Ersatztorhüters an der Transfersperre scheiterten.

Dem möglichen kurzfristigen Vorteil für den 1. FC Köln, im Winter personell nachbessern zu dürfen, steht die Gefahr gegenüber, dass die Transfersperre sich auf den elementar wichtigen Sommer verschieben könnte. Dies wäre der Fall, wenn der CAS die Transfersperre (wenn auch möglicherweise auf eine Wechselperiode reduziert) bestätigen, sein Urteil aber erst im Januar 2024 oder später zustellen würde. „Das heißt, der Club wird dann erst für die darauffolgende/n Transferperiode/n gesperrt. Das entspricht der Rechtsauffassung der Fifa“, erklärt Experte Karl Hamacher. Hintergrund sei, „dass ja bereits am Anfang der Transferperiode Transfers durchgeführt worden sein könnten und die Strafe dann unvollkommen greifen würde, wenn man gleichwohl zuließe, dass die angebrochene Transferperiode mitzählen würde“.

Hoffnung des 1. FC Köln liegt auf Befreiungsschlag vor dem CAS

Besonders heikel wäre ein für den Sommer 2024 geltendes Transferverbot, sollte der 1. FC Köln aus der Bundesliga absteigen und er seine Leistungsträger womöglich verlieren. Bei diesem Worst-Case-Szenario müsste der Kader mit Spielern aus der Regionalliga- und der U19-Mannschaft aufgefüllt werden. Was einerseits eine Chance für die FC-Talente bedeutete, ließe andererseits den direkten Wiederaufstieg in weite Ferne rücken.

So oder so ist die Situation für die Kölner vertrackt. Schließlich laufen die Planungen für die Folgesaison bei Proficlubs spätestens im Herbst konkret an. Am Geißbockheim weiß man Ende November dagegen weder über die zukünftige Ligazugehörigkeit Bescheid, noch über die zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten. Ein lähmender Zustand, von dem beim Ausbildungsclub alle männlichen Leistungsteams ab der U16 betroffen sind.

Was dem 1. FC Köln vorerst nur bleibt, ist die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag vor dem Internationalen Sportgerichtshof. Dafür müsste die Schweizer Schiedsbehörde die nach slowenischem und schweizerischem Arbeitsrecht angefertigten Gutachten des Bundesligisten anerkennen, die eine Kündigung von Jaka Cuber Potocnik bei Olimpija Ljubljana wegen der angeblichen Nichteinhaltung von Vertragsinhalten als rechtswirksam einstufen. Der Vorwurf der Fifa und der Slowenen, der FC habe den damals erst 16-jährigen Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet, würde dann keine Rolle mehr spielen – trotz des für die Kölner höchst ungünstigen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Potocniks Kündigung am 30. Januar 2022 in Ljubljana und der ablösefreien Unterschrift nur einen Tag später in Köln.

Unbestritten ist, dass der 1. FC Köln vor brisanten Monaten steht. Auf dem Platz. Und auch daneben.