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1. FC KölnKeine Einigung mit früherem Medienchef Tobias Kaufmann

Lesezeit 2 Minuten
Tobias Kaufmann

Tobias Kaufmann (rechts) bei einer Pressekonferenz

Köln – Im Kündigungsschutzverfahren zwischen dem ehemaligen Mediendirektor des 1. FC Köln, Tobias Kaufmann, und seinem früheren Arbeitgeber 1. FC Köln GmbH & Co KGaA ist es zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen. Das teilte das Arbeitsgericht am Montag auf Nachfrage der Rundschau mit. Bei einem Gütetermin Anfang Oktober hatten beide Seiten noch Einigungsbereitschaft signalisiert, nachdem der FC eine Abfindung von bis zu einem Jahresgehalt für Kaufmann ins Spiel gebracht hatte. Woran die Abfindungsverhandlungen konkret scheiterten, dazu machte das Arbeitsgericht keine Angaben. Wann es zur mündlichen Verhandlung in der Sache kommen wird, steht noch nicht fest.

Im August überraschend entlassen

Kaufmann war im August überraschend als Mediendirektor des 1. FC Köln entlassen worden. Anlässlich einer virtuellen Mitgliederversammlung hatte FC-Präsident Werner Wolf öffentlich gemacht, dass man sich von Kaufmann trennen werde. Später hieß es aus FC-Kreisen, der Vorstand habe keine Vertrauensbasis zu Kaufmann gefunden. Auch im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Anfang Oktober begründete FC-Anwalt Stefan von Broich die Kündigung mit einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ zwischen Vorstand und dem ehemaligen Mediendirektor.

Volker Görzel, Kaufmanns Anwalt, hatte hingegen bezweifelt, dass fehlendes Vertrauen nach dem Kündigungsschutzgesetz ein Kündigungsgrund sei. Görzel betonte weiter, dass sein Mandant sich weder Fehlverhalten geleistet habe noch abgemahnt worden sei. Kaufmann habe sich in seinem Job wohl gefühlt und strebe eine Weiterbeschäftigung an. (bks)