Der Siegburger Rat will über gewisse Bauvorhaben mehr Entscheidungsgewalt besitzen. Doch die Kommunalaufsicht legt ihr Veto ein.
FDP dagegenRat will bei Bauvorhaben in Siegburg mehr mitreden und stößt auf Widerstand
Die schwarzgrüne Ratsmehrheit will bei bestimmten Bauvorhaben stärker mitreden und vorab von der Stadtverwaltung informiert werden. Doch das stieß prompt auf Widerstand: Der Technische Beigeordnete Stephan Marks kündigte eine rechtliche Prüfung an.
In der Sache geht es um Bauanträge nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs, demzufolge unter anderem gebaut werden darf, wenn sich ein Vorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.
FDP sorgte für Änderung des Beschlusses
Der Ratsbeschluss sieht vor, dass zunächst in einer Probephase von sechs Monaten „Obleute der Fraktionen“ die Bauanträge zu sehen bekommen, um nach einer kurzer Rückäußerungsfrist „bei Bedarf planungsrechtliche Instrumente einleiten zu können“. Mit seinen Bedenken war Marks nicht allein.
Die FDP-Fraktion fürchtete, der Beschluss könne „bei Betroffenen das Gefühl der Teilenteignung hervorrufen“, das Vertrauen in Politik und Verwaltung könne gestört werden – und sorgte dafür, dass der Beschluss geändert werden musste.
Kommunalaufsicht setzt dem Rat klare Grenzen
Die Liberalen schalteten den Landrat ein und erhielten jetzt eine Antwort: Im Ergebnis setzt die Kommunalaufsicht dem Rat klare Grenzen und folgt in wesentlichen Punkten einer Stellungnahme von Bürgermeister Stefan Rosemann. Dieser sehe sich zwar dem Informationsbedürfnis der Kommunalpolitiker verpflichtet, zudem solle wohl „nicht in die Kompetenzen der Bauaufsicht eingegriffen werden“.
Das wäre nicht rechtens: „Die Bearbeitung beziehungsweise Bescheidung von Bauanträgen ist als ein Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten und unterliegt damit gemäß Paragraf 41 Abs. 3 GO NRW grundsätzlich dem Bürgermeister“, wird in der Antwort betont. Der Beschlusstext müsse „modifiziert“ werden: So müssten Informationen anonymisiert werden und dürften nicht einem kleinen Kreis von Obleuten vorbehalten bleiben.
Vielmehr sei „ein Informationszugang für alle Ratsmitglieder sicherzustellen“. Zudem sei nicht klar, was unter „kurzer Rückäußerungsfrist“ zu verstehen sei, zumal „eine förmliche Verfahrensbeteiligung des Rates ausgeschlossen“ sei.
Man gehe jedoch nach entsprechenden Äußerungen von CDU-Fraktionschef Jürgen Becker nicht davon aus, das dies beabsichtigt sei. „Den Bürgermeister, der eine Durchschrift dieses Schreibens zur Kenntnis erhält, habe ich gebeten, auf eine Anpassung der Beschlussfassung des Rates im Sinne obiger Feststellungen hinzuwirken“, heißt es in dem Schreiben.