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EinsatzSiegburger ruft Polizei an und behauptet, Auftragskiller engagiert zu haben

Lesezeit 2 Minuten
Ein Blaulicht der Polizei leuchtet auf.

Ein Siegburger tischte der Polizei Lügenmärchen am Telefon auf – und verursachte damit einen Einsatz. (Symbolbild)

Ein alkoholisierter 53-Jähriger aus Siegburg hat mit einem Anruf bei der Polizei einen Einsatz ausgelöst. Jetzt erwartet ihn selbst ein Strafverfahren.

Seinen Namen und seinen Wohnort werde er nicht nennen, sagte der zunächst unbekannte Anrufer am Dienstag gegen 8.45 Uhr einer Polizistin auf der Wache in Siegburg. Seine Schwester, so erklärte er, sei von ihrem Ex-Mann mehr als 30 Jahre lang schlecht behandelt und geschlagen worden. Deshalb habe er einen Unbekannten beauftragt, den Schwager zu töten. Dafür sollte der Killer bezahlt werden.

Immer noch wollte er sich nicht zu erkennen geben. Umfangreiche Ermittlungen führten aber zu einem 53 Jahre alten Mann aus Siegburg und seiner Adresse. Mit Streifenwagen konnte die Polizei nicht vorfahren. Denn der anonyme Anrufer hatte erklärt, dass er aus einem Fenster im Obergeschoss springen wolle, sollte die Polizei auftauchen. Stattdessen schickte die Leitstelle Zivilbeamte zu der Wohnanschrift des Siegburgers.

53-jähriger Siegburger wurde von Beamten in Zivil festgenommen

Parallel wurden die Schwester und ihr Gatte erreicht. Die Geschichte entpuppte sich als Lügengespinst. Hinweise auf körperliche Gewalt zwischen den Eheleuten ergaben sich nämlich nicht. Die eingesetzten Polizisten informierten die beiden über den Sachverhalt.

Der Trupp in Zivil klingelte schließlich bei dem 53-Jährigen, der die Wohnungstür öffnete. Er ließ sich widerstandslos fesseln und in Gewahrsam nehmen. Er war stark angetrunken und musste ausgenüchtert werden. Anschließend wurde er zu den ausgestoßenen Drohungen vernommen.

Aktion des Siegburger hat Strafverfahren zur Folge

Der Mann entschuldigte sich bei seinen Gesprächspartnern und sagte, dass er sich dafür schäme. Seine Aussagen habe er im Scherz unter Alkoholeinfluss gemacht. Er wurde aus dem Gewahrsam entlassen.

Seine Aktion hat ein Strafverfahren zur Folge. Er muss sich wegen des Verdachts der Bedrohung, Vortäuschen einer Straftat und der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten. Zudem prüft die Behörde, ob der 53-Jährige die Kosten des Polizeieinsatzes tragen muss.