Seit dem Hackerangriff den Dienstleister SIT läuft in den Verwaltungen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis vieles nicht mehr rund. Das hat Auswirkungen.
Die wichtigsten Fragen und AntwortenDas bedeutet der Cyber-Angriff für Bergisch Gladbach und Co.
Soll man lachen oder weinen? In der Nacht vom 29. zum 30. Oktober wurde der Kommunal-Dienstleister SIT zum Opfer eines kriminellen Cyberangriffs. Seitdem läuft in den Verwaltungen auch im Rheinisch-Bergischen Kreis vieles gar nicht mehr oder nur mit großen Mühen. Und in dieser Lage kommt die Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung mit einer klaren Botschaft um die Ecke: Parkverstöße werden auch weiterhin geahndet!
Denn was die Sozialverwalterinnen und Sozialverwalter können, das schaffen die Ordnungshütenden allemal: Improvisieren nach alter Mütter und Väter Sitte, arbeiten wie einst. Und so wird die Parksünde heuer wieder wie im 20. Jahrhundert auf einem „Belegzettel notiert und in einem wasserdichten Tütchen an das Fahrzeug geheftet. Das Tütchen ist mit einem auffälligen Halteverbotszeichen gekennzeichnet.“ Retro ist angesagt.
Doch gibt es, Spaß beiseite, in Sachen Cyberattacke noch eine ganze Reihe anderer Fragen und Antworten. Hier sind einige:
Was ist mit den Kfz-Zulassungen?
Hier hat die dafür zuständige Gladbacher Kreisverwaltung mithilfe ihrer Kollegen in den Nachbarzulassungsstellen in Remscheid, Solingen, Leverkusen und den Kreisen Mettmann und Rhein-Sieg-Kreis eine Notfalllösung erarbeitet. Rhein-Berger können sich an die dortigen Behörden wenden, müssen sich dort aber vorher schlaumachen über Termine und Zahlungsmöglichkeiten.
Und müssen später ihr neues „ME“- oder „SU“-Kennzeichen wieder in ein GL-Kennzeichen umtauschen. Sie können sich dann ihr altes „Notkennzeichen in den Partykeller hängen“, wie der CDU-Kreistagsabgeordnete Wolfgang Büscher in der jüngsten Sitzung des IT-Ausschusses ironisch anmerkte.
Was ist mit den Sozialleistungen?
Die Kreisverwaltung betreibt ihr Sozialhilfeverfahren komplett über die viruskranke Südwestfalen-IT. Hierüber werden auch die Zahlungen der Sozialhilfe ausgelöst. „Sollte dieses Verfahren nicht rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin zur Verfügung stehen, so wird die letzte Zahlungsdatei als Grundlage für den nächsten Zahlungstermin genutzt“, so die Kreisverwaltung. Im IT-Ausschuss herrschte Einigkeit, dass das der richtige Weg ist.
In den Worten von SPD-Chef Gerhard Zorn: „Die Leute müssen ihr Geld bekommen. Dass hinterher nachgearbeitet werden muss, ist unvermeidlich, aber die Zahlung ist wichtiger als der exakte Betrag!“
Auch neu beantragte Sozialleistungen gibt es, erläuterte Dezernent Klaus Eckl auf Nachfrage der Linken: Diese würden auf Papier bearbeitet und „händisch ausgezahlt“. Auch die Kollegen im Bergisch Gladbacher Rathaus geben ihr Bestes und zahlen manuell aus.
Was bedeutet der Ausfall des Links zum „Netz des Bundes“?
Eine Menge. Denn über das NdB gibt es beispielsweise kommunalen Zugriff auf das Kraftfahrtbundesamt, zu Einwohnermeldedaten, Bußgeldverfahren, Ausländerbehörde oder eben auch Kfz-Zulassung. Der Kreis hat zwar seit Dienstag, 21. November, wieder Zugriff auf das NdB, einige der Kommunen aber nicht. Verfahren etwa zum Elterngeld oder BAföG konnte der Kreis notfallmäßig wieder in Betrieb nehmen.
Was ist besonders dringend wieder hinzubekommen?
Höchste Priorität für die Städte und Gemeinden haben laut Kreis die Aufgaben der Standesämter (Geburten, Todesfälle, Hochzeiten), der Einwohnermeldeämter (Pässe, Ausweise), Kfz-Zulassung- und Führerscheine, die Auszahlung von Sozialhilfe-Leistungen und die Möglichkeit zur Antragsstellung von Grundsicherung, das Bearbeiten von Asylanträgen sowie die Ausstellung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen und die Haushaltsplanung der Rat- und Kreishäuser. SIT selbst kündigte am Dienstag, 21. November, an, „erste wesentliche Dienstleistungen ab Mitte Dezember in einem Notbetrieb zur Verfügung“ zu stellen.
Und wie läuft's nun mit den Gladbacher Knöllchen?
Die Stadt Bergisch Gladbach: „Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass bereits die Feststellung des Parkverstoßes durch das Anheften der Zahlungsaufforderung einen Verwaltungsakt darstellt, auf den reagiert werden muss.“ Eine weitere Zahlungsaufforderung gebe es nicht. Wer nicht zahle, riskiere ein Bußgeld.
Kämmerer Thore Eggert hat aber einen guten Tipp: „Wir empfehlen die Nutzung des sogenannten Handyparkens über eine App auf dem Handy.“ Recht hat der Mann: Das geht minutengenau, man kann die Parkzeit verlängern, frau braucht kein Kleingeld – und es klappt ganz ohne Notbetrieb, wenn nicht gerade mal das Handynetz gestört ist. . .