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Urteil gefallenChef begleitet angeklagten Troisdorfer zu Kinderporno-Prozess ins Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Handy mit den verschiedenen Social Media Apps

Über eine Chatgruppe erheilt der Angeklagte kinderpornografische Fotos und Videos, die er an andere weiterleitete.

Die Fotos und Screenshots in der Akte wollte sich die Anwältin des 25-Jährigen nicht ansehen. Sie regte an, das Verfahren einzustellen.

Schätzungsweise neun von zehn Angeklagten, bei denen Kinderpornografie entdeckt wird, behaupten im Prozess, auf keinen Fall pädophil zu sein. Da machte auch ein 25-Jähriger aus Troisdorf keine Ausnahme. Er hatte über eine Chatgruppe inkrimierte Fotos und Videos auf sein Handy erhalten, die sowohl nackte Körper als auch sexuelle Handlungen zeigten, und diese über soziale Medien verbreitet.

Ihr Mandant habe die Dateien „unreflektiert weitergeschickt“, sagte seine Strafverteidigerin in der Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht. Er sei geständig, habe von Anfang an mit der Polizei kooperiert, sein iPhone abgegeben und die PIN mitgeteilt. Im Zuschauerraum sitze sein Chef, er wolle dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten den Rücken stärken.

Junge Strafverteidigerin wollte sich die Fotos aus der Akte nicht ansehen

Er habe kein sexuelles Interesse an Kindern oder Jugendlichen, versicherte der junge Mann, dessen Aussage von einem Dolmetscher übersetzt werden musste. Seit 2015 lebt der Flüchtling in Deutschland, seine Aufenthaltserlaubnis endet 2025.

Die Fotos und Screenshots in der Akte wollte sich die Anwältin nicht ansehen. Sie regte an, das Verfahren einzustellen, der Verkäufer, der 1500 Euro monatlich verdiene, sei bereit, eine Summe an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Taten lägen zum einen fast drei Jahre zurück und zwischenzeitlich sei das Strafrecht entschäft worden, zum anderen „hätte eine Verurteilung ausländerrechtliche Folgen für ihn“.

„Das interessiert uns nicht“, sagte Richter Herbert Prümper. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die Staatsanwältin hatte zehn Monate gefordert. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Das Handy bekommt er nicht zurück. Es gilt als Tatwerkzeug und wird von der Justiz versteigert.