Wegen sexueller Übergriffe auf ein Mädchen aus Siegburg stand der 77-jährige Fahrer eines Behindertentransports vor Gericht.
Prozess77-jähriger Fahrer belästigt in Siegburg geistig behinderte Schülerin (15)
Tagtäglich wird die 15-Jährige mit anderen zur Schule gebracht in einem Großraumtaxi: Die Kinder und Jugendlichen haben geistige Behinderungen. Nach den Ferien saß die Jugendliche aus Siegburg vorn, direkt neben dem Fahrer. Der 77-Jährige nutzte die Situation, um sie am Knie, am Bein und an der Innenseite des Oberschenkels zu streicheln. Vor dem Amtsgericht bestritt er eine sexuelle Absicht.
Der Hennefer will ihr im September 2023 lediglich die Gangschaltung des Neunsitzers erklärt haben. Sie durfte während der Fahrt nach Seelscheid schalten, er führte anfangs ihre Hand, gab ihr dann Zeichen mit dem Mittelfinger. Der frühere Kfz-Meister holte weit aus, sprach aber mehr über das Auto und die Leistung der 15-Jährigen als über seine Tat, bis Richter Ulrich Feyerabend ihn unterbrach.
Einschlägige Vorstrafen des Hennefers liegen fast 30 Jahre zurück
Dann das Eingeständnis: Ja, er habe sie berührt, „das war ein Fehler“. Seine nächsten Sätze jedoch waren voller Rechtfertigungen: Es seien doch andere dabei gewesen, was hätte er denn davon gehabt, er habe sie gefragt, ob das okay sei. Sein Hauptfehler sei gewesen, den Nebenjob, mit dem er seine schmale Rente aufbessern wollte, überhaupt anzunehmen, sagte der verheiratete zweifache Vater und kam auf seine Vergangenheit zu sprechen.
Sein Bundeszentralregister ist zwar leer, doch der Mann wurde bereits wegen Exhibitionismus und Kindesmissbrauchs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, das aber ist fast 30 Jahre her. Wegen der amtlichen Löschfristen habe er vor Gericht als Mann mit weißer Weste zu gelten, erklärte der Richter.
Der Arbeitgeber zog den Fahrer direkt aus dem Verkehr
Die Einlassung des Angeklagten könne nicht als Geständnis gewertet werden, sagte die Staatsanwältin. Der 77-Jährige räumte nur den äußeren Rahmen ein, nicht aber seine Motivation. Zur Sprache kam auch, dass er mit dem Mädchen alleine eine Fahrradtour machen wollte, für ihn eine reine Nettigkeit: „Am Siegtalradweg ist doch alles voller Menschen.“
Eine ganze Woche dauerten die täglichen Übergriffe an. Die 15-Jährige erzählte das ihren Pflegeeltern, die informierten die Schule, der Arbeitgeber zog den Mann direkt aus dem Verkehr, später löste man den Vertrag. Ein Erscheinen vor Gericht blieb dem Mädchen erspart, bei der Polizei war ihre Aussage auf Video aufgezeichnet worden.
Der Angeklagte habe sie gefragt, ob ihr das Schalten Spaß mache, ob das okay sei, was er da macht, so die Zeugin, sie habe ja gesagt. Mehrfach erwähnte sie in der Vernehmung seine Blicke und sein „komisches Grinsen“. Die Frage der Polizistin: „War das für dich in Ordnung?“ beantwortete sie ganz klar mit „Nö“. Auf die Nachfrage: „Warum nicht?“, sagte das junge Mädchen leicht verlegen: „Das macht man doch gar nicht.“
Das Gericht verurteilte den 77-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die zusätzliche Geldbuße von 2700 Euro, die an eine Hauptschule für Präventionsprojekte fließt, müsse er drei Jahre lang in Raten abbezahlen, „damit Sie jeden Monat eine Erinnerung haben“, erläuterte Feyerabend. Er rate ihm dringend, sich „ehrlich zu machen“ und Hilfe zu suchen, so der Richter: „Es ist keineswegs so, dass gewisse Neigungen ab einem bestimmten Alter nachlassen.“