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Trotz Anklage„Brandgefährliche Stiefelfetischistin“ schlägt erneut zu und überfällt Troisdorferin

Lesezeit 3 Minuten
Eine Frau mit hochhackigen schwarzen Stiefeln.

Weil sie Frauen die Stiefel von den Beinen reißen wollte, wurde ein Frau - damals noch als Mann - 2009 verurteilt. (Symbolbild)

Weil sie Frauen die Stiefel von den Beinen reißen wollte, wurde ein trans Frau 2009 verurteilt. Selbst ins Gefängnis hatte sie damals Stiefel mitgenommen.

Der Hang zu Stiefeln, Stiefeletten und Pumps, manchmal auch Damenhandtaschen, ist offenbar nicht kleiner geworden. Vor 15 Jahren wurde die Frau, die nun auf der Anklagebank vor dem Bonner Landgericht sitzt, wegen der Obsession für die Fußbekleidung verurteilt. Damals war sie noch als Mann angeklagt.

Die damals 42-Jährige war verurteilt worden, weil sie zwei Frauen verfolgt hatte, um ihnen die Stiefel mit Gewalt von den Füßen zu reißen, in einem Fall mit Erfolg; im zweiten Fall hatte sie eine als Piratin verkleidete Frau mit einem Messer bedroht und verletzt. Die Stiefel jedoch konnte sie ihr nicht entreißen: Es waren Gamaschen.

Eine Gutachterin hielt den Angeklagten, der schnell als „Stiefelfetischist“ tituliert wurde, damals für „brandgefährlich“. Aus ihrem Fetisch war eine Obsession geworden, die sie mit aller Brutalität durchgesetzt hatte. Die Bonner Richter verurteilten sie 2009 zu zwei Jahren und vier Monaten Haft; schickten sie aber wegen seiner Gefährlichkeit in eine psychiatrische Klinik.

Angeklagt ist ein Überfall auf eine Frau aus Troisdorf sowie ein Fall von Exhibitionismus

Jetzt sitzt die Angeklagte aus dem Jahr 2009 erneut auf der Anklagebank, nun offiziell als Frau. Ihr wird ein versuchter Raubüberfall und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. So soll sie am 26. August 2021 gegen 20.40 Uhr eine 59-jährigen Troisdorferin, die zuvor eingekauft und Geld bei der Bank abgehoben hatte, bis zu ihrer Wohnungstür verfolgt haben. Nachdem die Troisdorferin Rucksack und Einkaufstaschen abgestellt hatte, soll die Angeklagte sie von hinten am Hals gepackt und ihr ein Messer an den Hals gehalten haben. Als die Überfallene schrie, floh die Räuberin, die eine Perücke trug, ohne Beute.

Im Gerangel wurde die 59-Jährige durch das Messer an Hals und Hand verletzt. Aber auch die Angreiferin hinterließ DNA-Spuren. Bei ihrer Auswertung kam die Überraschung für die Ermittler: Die Räuberin mit dem Messer war genetisch ein Mann.

Das Bonner Landgericht muss prüfen, ob die Angeklagte erneut in eine psychiatrische Klinik muss

Angeklagt ist die Frau außerdem wegen Exhibitionismus. Ihr wird vorgeworfen, eine Mutter und deren Tochter in Troisdorf verfolgt und den beiden ihr männliches Genital gezeigt zu haben.

Die Fälle waren zunächst bei einem Strafrichter in Siegburg zur Verhandlung vorgesehen gewesen, wurden aber wegen der „krankhaften Persönlichkeitsstörung“ der justizbekannten Angeklagten an das Bonner Landgericht verwiesen. Geprüft werden soll, ob die heute 56-Jährige wegen ihrer Gefährlichkeit nicht doch wieder untergebracht werden muss. Sieben Jahre hatte sie seit 2009 bereits in einer psychiatrischen Klinik verbracht, mit„ therapeutisch mäßigem Erfolg“, wie es die Angeklagte selbst formuliert.

In der Haftzeit hatte sie sich zur Geschlechtsangleichung entschlossen. Seit ihren Tagen in der Bundeswehr habe sie sich als Frau gefühlt, hatte sie den Medizinern berichtet. 2013 bekam sie eine Hormonbehandlung, nach der Haftentlassung schloss sich 2016 eine Brust-Operation und eine Entfernung der Barthaare an. Auf weitere Operationen allerdings, so die Angeklagte, habe sie aus Angst vor einer „verpfuschten Operation“ verzichtet.

Stiefelräuber hortet noch immer hunderte Schuhe und Handtaschen

Trotz der Existenz als Frau ist die Lust am Fetisch geblieben: Hunderte von Stiefeln und Handtaschen hortet die Angeklagte mittlerweile in einer Vielzahl von Kisten; selbst ins Gefängnis hatte sie ihre Schätze mitgenommen, wo sie eingelagert wurden.

Zu den Vorwürfen hat die Angeklagte am ersten Prozesstag geschwiegen; vom psychiatrischen Gutachter, den das Gericht beauftragt hat, will sie sich nicht untersuchen lassen. Die Hoffnung auf Hilfe, hatte sie in ihrem Lebenslauf berichtet, habe sie längst schon aufgegeben.