MaskenstreitZweifache Mutter nach Eskalation in Supermarkt freigesprochen
Troisdorf – Mit dem Freispruch kamen Tränen der Erleichterung. Zwei Jahre hatte die zweifache Mutter auf das Ende des Verfahrens gewartet, in dem sie als gewalttätige Maskenverweigerin angeklagt war.
Am 9. Mai 2020 hatte sich in einem Troisdorfer Supermarkt ein Vorfall ereignet, bei dem drei Maskenverweigerer Polizisten in eine Falle gelockt haben, die Szene gefilmt und ins Netz gestellt haben sollen.
Die nun freigesprochene Bürokauffrau sei in diese Situation jedoch ohne eigenes Zutun hinein geraten, hielt die Erste Große Strafkammer im Urteil fest. Die Angeklagte habe die Situation weder provoziert, noch habe sie die Beamten geschlagen oder erkennbar Widerstand geleistet. Sie war laut Kammervorsitzender Stefanie Johann to Settel für das Geschehen nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Troisdorfer Supermarkt: 38-Jähriger wollte gegen Maskenpflicht protestieren
Ihr Lebensgefährte hingegen, ein 38 Jahre alter Russe mit Nähe zur Reichsbürger-Szene, hatte an diesem Tag durchaus den Plan, gegen die Corona-Maskenpflicht zu protestieren. Auf einen Zettel hatte er geschrieben, er sei ein freier Mensch und lasse sich vom Staat nicht zum Tragen eines „Maulkorbes“ zwingen.
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Mit dieser Protestnote war er mit seiner Freundin und ihrem Bruder in den Supermarkt gegangen. Nur der 38-Jährige trug provokativ keine Maske. Darüber kam es zum Streit mit Markt-Mitarbeitern, die schließlich die Polizei riefen. Während die beiden Männer mit den Polizisten in der Gemüseabteilung diskutierten, habe die Angeklagte abseits gestanden.
Die Situation eskalierte, als einer der Polizisten auf sie zukam, um ihre Personalien festzustellen. Als er sie geschubst und nach ihr gegriffen habe, sei ihr 40-jähriger Bruder laut Urteil „wie von Sinnen“ auf ihn zugestürzt, um die Schwester zu beschützen. „Drunter und drüber“ sei es schließlich gegangen, als der Lebensgefährte und der zweite Beamte eingriffen.
Eskalation in Troisdorfer Supermarkt: Polizist wurde schwer verletzt
Bei der folgenden Schlägerei war einer der beiden Polizisten mit einem Trümmerbruch im Gesicht schwer verletzt worden, er soll bis heute dienstunfähig sein. Die Angeklagte habe – so Johann to Settel – aber versucht, die Männer zu trennen.
Zentrales Beweismittel für die Kammer war das Video einer Überwachungskamera im Supermarkt. Vorzuwerfen sei ihr lediglich, so urteilte die Richterin, dass sie zwei Stunden später ihrem Lebensgefährten geholfen habe, das Video, das er mit einer Bodycam gedreht hatte, ins Netz zu stellen. Damit seien die Beamten der Hetze im Netz ausgesetzt worden. Dies habe die Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt.
Die beiden Männer waren bereits im Juli 2021 verurteilt worden, der Lebensgefährte wegen Körperverletzung und Angriff auf Polizeibeamte zu 16 Monaten Haft mit Bewährung, der Bruder wegen Widerstands gegen Polizeibeamte zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.