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Prozess um BrandstiftungMutter und Kind springen aus erstem Stock von Troisdorfer Wohnung

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Ein Kaninchenkäfig steht auf der Straße neben einem Streifenwagen.

Beim Einsatz in Troisdorf rettete die Feuerwehr ein Kaninchen. Der Brandstifter stand jetzt vor dem Schöffengericht.

Bei dem Feuer rettete die Feuerwehr auch das Kaninchen der Familie. Der Brandstifter stand jetzt vor dem Siegburger Schöffengericht.

Nur dem Zufall hat eine 35-Jährige ihr Leben zu verdanken: Sie wachte nachts auf, sah Feuerschein vor ihrer Wohnungstür in einem Troisdorfer Mehrfamilienhaus und rettete sich und ihr Kind mit einem Sprung aus dem ersten Stock vor den Flammen.

Erst später erfuhr sie, dass ihr Lebensgefährte der Brandstifter war. Er habe ihr nach einem schlimmen Streit an diesem 14. November 2022 einen „Denkzettel“ verpassen wollen, sagte der Verfahrensmechaniker vor dem Siegburger Schöffengericht.

Brennende Matratze beschädigte Tür, Fenster und Fassade an dem Mehrfamilienhaus in Troisdorf

Dass die Kindermatratze vom Sperrmüll lichterloh brannte, die Tür und Rollläden schmelzen und den Fassadenputz aufplatzen ließ, das habe er nicht geahnt und auch nicht beabsichtigt, sagte der 29-Jährige, der von einer großen Dummheit sprach. „Ich habe das gemacht und muss mich dem stellen.“

Eine Art Wiedergutmachung leistete er in den Wochen nach der Tat: Die Pflegehelferin hatte kein Obdach und kam zeitweise mit ihrem Kind und dem Kaninchen, das die Feuerwehr gerettet hatte, in Ferienwohnungen unter; der Angeklagte wohnte dort ebenfalls und bezahlte nach eigenen Angaben die Miete. Dann fand sie eine Wohnung in Siegburg, er habe für 13.000 Euro Möbel gekauft.

Einige Wochen nach dem Brand in Troisdorf zeigte sich der Täter selbst an

Das schlechte Gewissen drückte ihn aber offenbar so sehr, dass er einige Wochen später zur Polizei ging und sich selbst anzeigte. Das sei ihm hoch anzurechnen, sagte sein Strafverteidiger Dr. Peter Gülpen. Die ehrliche Reue wirke sich strafmildernd aus, bestätigte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper.

Strafschärfend sei die psychische Belastung des vierjährigen Kindes zu bewerten, das unter Angstzuständen litt und in medizinische Behandlung musste. Auch die Mutter strebt eine Therapie an. Er wolle in einem Training seine Impulsivität bekämpfen, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Das könne er vielleicht in der problematischen Beziehung zur Geschädigten lernen, die offenbar noch nicht beendet sei, sagte Prümper. Das Schöffengericht verurteilte den bislang nur wegen einer Körperverletzung vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die wegen der günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wird.

Es sei ihm freigestellt, von seinem Monatsgehalt in Höhe von 2500 Euro die Geschädigte weiterhin zu unterstützen. Der 29-Jährige müsse zudem damit rechnen, den durch ihn verursachten hohen Sachschaden zu bezahlen.