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Unternehmer freigesprochenTödlicher Unfall in Troisdorfer Lager bleibt ungeklärt

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Amtsgericht_Siegburg_Eingang

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Troisdorf – Ein Arbeitsunfall beendete am 28. November 2019 das Leben eines 22-jährigen Lagerarbeiters in einer Troisdorfer Firma. Ohne den notwendigen Führerschein für einen Stapler zu besitzen, hatte der junge Mann – erst drei Monate zuvor ins Unternehmen eingetreten – tödliche Fehler in der Bedienung des Fahrzeugs gemacht. Ob der Geschäftsführer der Firma sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hatte, das sollte im Amtsgericht Siegburg geklärt werden.

In einem derart großen Betrieb sei vom Geschäftsführer nicht zu erwarten, dass er zu jeder Zeit über alles Bescheid wisse, erklärte dessen Anwalt; die Einhaltung von Sicherheitsauflagen wie Unterweisung und Prüfung des nötigen Führerscheins habe der 45-Jährige an andere Mitarbeiter delegiert.

Gleichwohl habe man der Mutter des Getöteten, der deren einziges Kind war, in der Türkei ein Haus gekauft. Auch der jungen Witwe, die als Nebenklägerin auftrat, habe man Hilfe in Aussicht gestellt.

Fahrzeug war aussortiert

Eine Einigung über die Höhe solcher Zahlungen habe es aber nicht gegeben, erklärte der Angeklagte, der in einer persönlichen Erklärung auf Türkisch noch einmal sein Bedauern über das Unglück zum Ausdruck brachte. In welchem Zustand war das Unglücksfahrzeug? Und wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn eine Sicherheitsscheibe montiert gewesen wäre? Darüber ließen sich Richter Hauke Rudat und die Staatsanwältin von Beschäftigten aus der großen Lagerhalle und von einem Sachverständigen informieren. Auch ein Techniker des Herstellers wurde gehört.

Offen blieb, warum der Stapler, nach Auskunft der Verantwortlichen vor Gericht eigentlich ausrangiert und zum Verkauf abgestellt, am Unglückstag zum Einsatz kam. Klar wurde allerdings, dass eine Sicherheitsscheibe, die den tödlichen Fehler hätte verhindern können, nicht Teil der Serienausstattung war und das Fahrzeug dennoch das Siegel der EU-Konformität erhalten hatte.

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Andere Fragen blieben unbeantwortet: Der Sicherheitsbeauftragte der Firma machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, der Vorarbeiter ließ den Dolmetscher immer wieder übersetzen, dass er nur für die Verteilung der Arbeit zuständig sei – nicht aber für die Zuweisung von Fahrzeugen oder die Ausgabe von Schlüsseln.

Am Ende eines langen Prozessvormittags plädierte neben der Verteidigung auch die Staatsanwältin auf Freispruch: Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung lasse sich nicht aufrechterhalten. Eine Bewertung, der sich Richter Hauke Rudat anschloss. Es habe an diesem Vormittag wohl der falsche Mann auf der Anklagebank gesessen, erklärte Rudat.