In Siegburg vor GerichtKollision auf B 507 war Drohung an Ex-Freund der Schwester
Siegburg – Der Zusammenstoß auf der Bundesstraße 507 war kein Zufall, sondern eine gefährliche Drohung. Davon zeigte sich das Schöffengericht überzeugt und verurteilte den Unfallverursacher, einen 22-Jährigen, zu einer Haftstrafe auf Bewährung plus Geldbuße. Hintergrund: ein Familienkonflikt.
Der Angeklagte war an einem Sonntagabend im September 2020 mit seinem Bruder aus Richtung Pohlhausen bergab gefahren. Als ihnen kurz hinter dem Abzweig Bruchhausen ein dunkler BMW entgegenkam, bremste der 22-Jährige stark ab und lenkte nach links.
Brüder hätten Ex-Freund schon vor dem Unfall bedroht
Am Steuer des BMW saß kein Unbekannter: Der 25-Jährige war der Ex-Freund der Schwester des Golffahrers, die beiden hatten noch Kontakt, obwohl die Familie der jungen Frau damit nicht einverstanden war. „Sie war wohl einem anderen versprochen worden“, sagte der BMW-Fahrer im Zeugenstand. Vor dem Unfall hätten ihn die Brüder bedroht.
Seine Schilderung wertete der Gutachter als „plausibel“. Er wertete Drohnen-Fotos von der Unfallstelle aus, zog die massiven Schäden an den Autos mit ein in seine Berechnung. Demnach hatte der Golf zum Unfallzeitpunkt fast gestanden auf der Mitte der hier recht schmalen Straße, der BMW war mit 55 Stundenkilometer unterwegs.
Gutachter schätzt Aussage des Angeklagten als unwahrscheinlich ein
Die Version des Angeklagten indes sei mehr als unwahrscheinlich, so der Gutachter. Dieser hatte angegeben, dass ihm der BMW auf seiner Fahrspur entgegengekommen sei, beide seien mit Tempo 70 unterwegs gewesen; er habe nicht in den Graben fahren wollen, sei deshalb auf die linke Spur ausgewichen und habe nur leicht abgebremst. Als der BMW-Fahrer auf seine Spur zurücklenkte, kam es zum Frontalzusammenstoß.
Er blieb auch nach dem Vortrag des Gutachters bei seiner Version und nahm das Angebot des Gerichts, ein spätes, strafmilderndes Geständnis abzulegen, nicht an. Seine Rechtsanwältin plädierte auf Freispruch, sie halte den Zeugen für unglaubwürdig. Zahlreiche Familienangehörige des Angeklagten, die dazu als Zeugen aussagen könnten, warteten auf dem Flur und würden nun leider vom Gericht nicht gehört.
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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dieser Unfall sei absichtlich herbeigeführt worden. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei und sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinde, könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Herbert Prümper hegte Zweifel, dass der Bruder die Absicht hatte, den Unfall herbeizuführen, möglicherweise habe er diesen nur ausbremsen wollen. Der Richter: „Es bestand ja eine erhebliche Eigengefährdung.“ Das Urteil: neun Monate auf Bewährung und eine Geldbuße von 1500 Euro, zahlbar an ein Kinderheim. Die nach dem Unfall verhängte Führerscheinsperre wird um sechs Monate verlängert.