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Landgericht BonnZwei Männer wegen Raub und Randale in Siegburg zu Haftstrafen verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Ein heller Steinbau mit Säulenportal, auf dem das Wort „Landgericht“ steht.

Zwei Männer aus Siegburg mussten sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bonn verantworten.

Der 31-Jährige und der 23-Jährige hatten nacheinander zwei Menschen mit einer Schreckschusspistole bedroht und geschlagen.

Einsame, betrunkene Männer kommen nachts schon mal auf komische Ideen, zum Beispiel die, zur späten Stunde bei einer Frau in Siegburg zu klingeln, die angeblich „ein offenes Haus“ führt.

Das taten zwei Freunde, der eine 23 und der andere 31 Jahre alt, am 8. Januar gegen 4 Uhr früh. Beide hatten erst in Hennef und dann in Siegburg heftig gebechert, und dann wollten sie bei der Dame vorbeischauen, mit der einer von ihnen mal was hatte.

Ein dritter Zechkumpan – „Och, da gehe ich mit“ – gesellte sich zu ihnen. Die Frau hatte aber schon Besuch, sodass der Dritte gleich wieder verschwand und die beiden Kumpel, unschlüssig, was sie nun tun sollten, vor der Wohnung standen.

Prozess vor dem Bonner Landgericht: Mit der Schreckschusspistole gedroht

Da fassten beide den verhängnisvollen Plan, ein Stockwerk höher zu gehen und dort den Mieter zu überfallen. Mit Höflichkeiten hielt sich das Duo gar nicht erst auf, einer klopfte kurz an die Tür und trat sie dann ein. Der Bewohner stand dahinter, in der Hand ein Telefon, um die Polizei anzurufen.

Das ließ er bleiben, als ihm einer der Eindringlinge eine geladene Schreckschusspistole (PTB-Waffe) vors Gesicht hielt und ihm damit das Handy wegschlug. Bei dem Gerangel wurde der Mieter geprügelt und getreten, ein Schrank ging zu Bruch, ein Fernseher fiel auf den Boden. Weil sie kein Bargeld fanden, steckte der 31-Jährige das Handy ein, danach gingen sie.

Die Antwort auf die Frage: „Wohin jetzt“ war wieder eine dumme Idee: Im Don-Bosco-Haus, der Unterkunft für Wohnungslose in Siegburg, sollte ein Bett frei sein. Im Morgengrauen legten sich die beiden Räuber in das gerade nicht genutzte Zimmer eines Mieters und schliefen, bis der gegen 9.30 Uhr zurückkam und die beiden weckte.

Das Gericht wertete die Taten als besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung

Es gab einen heftigen Streit, dabei bedrohte der 31-Jährige den Heimbewohner mit der Pistole und schlug ihm gegen den Kopf. Ein Zeuge, der zu Hilfe kam und die Tür eintrat, wurde gewürgt, konnte sich aber mit einem Judogriff befreien. Als schließlich die Polizei erschien und für Ruhe sorgte, versuchte der Ältere noch vergeblich, die Waffe in einem Wäscheständer zu verstecken. Das Duo wurde festgenommen und angeklagt.

Im Prozess legten sie ein Geständnis ab. Die 7. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts wertete die Taten als besonders schweren Raub, gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung und verurteilte den 31-Jährigen zu fünf Jahren, den 23-Jährigen zu vier Jahren Haft.

Die Freunde sind mehrfach vorbestraft, der Jüngere saß zuletzt wegen eines Überfalls auf eine Tankstelle im Gefängnis. Da sie alkohol- und drogenabhängig sind, ordnete das Gericht zudem die Einweisung in eine Entziehungsanstalt an.