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Amtsgericht33-Jähriger muss sich wegen illegaler Hundezucht in Troisdorf verantworten

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Ein 33-Jähriger musste sich vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. (Symbolbild) 

Troisdorf/Siegburg – War es Leidenschaft oder lockte den jungen Mann vor allem das schnelle Geld, das mit der Schäferhundezucht zu verdienen war? Vor Gericht gingen die Meinungen auseinander. Dort musste sich der 33-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Kurioserweise zum zweiten Mal: Im ersten Verfahren hatte die Stadt Troisdorf Anzeige erstattet, im zweiten das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises.

Der damalige Vorsitzende eines Hundevereins war wegen illegaler Zucht bereits von einem anderen Richter zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden, die er in Raten abzahlt. Die Vorwürfe des Kreisveterinäramts erstreckten sich auch auf zu kleine, verschmutzte Zwinger, in denen der gelernte Bürokaufmann 20 ausgewachsene Tiere und zehn Welpen hielt. Bemängelt wurden ferner das Wasser- und Nahrungsangebot und die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Züchters bei den Kontrollen im Oktober 2018 und im März 2019.

Troisdorfer legte Einspruch gegen Bußgeld ein

3400 Euro Bußgeld sollte der Troisdorfer an den Kreis zahlten, gegen den Bescheid legte er Einspruch ein, weshalb das Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht landete.

Der Strafverteidiger, selbst Hobby-Schäferhundezüchter und Mitglied eines Fachverbandes, stellte die Verfehlungen als Petitessen dar, der Aufwand für Zucht und Hundeschauen sei zudem erheblich höher als der zu erzielende Gewinn. Das rief im Publikum, zumeist Behördenvertreter, Kopfschütteln hervor.

Der Vorschlag von Richter Ulrich Wilbrand, die Geldbuße auf 2000 Euro – wie im ersten Verfahren – zu minimieren, zahlbar an die Landeskasse, traf indes auf Zustimmung aller Beteiligten. Der Fall liege schon einige Zeit zurück, da der bislang nicht vorbestrafte Mann keine Hunde mehr halte und zudem nicht mehr im Kreis wohne, sei der erzieherische Effekt einer Geldbuße nur gering zu bewerten. Zudem habe er Unterhalt zu zahlen für ein fünfjähriges Kind, das bei der Mutter lebt.

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Den Unterhalt, 250 Euro im Monat, zahle er von seinem „Taschengeld“: Er lebe im Haus seiner neuen Freundin, einer Bankkauffrau mit 2900 monatlichem Nettoeinkommen, halte das Anwesen als Hausmann in Ordnung, gab der 33-Jährige zu Protokoll. In seinem Beruf hat der gelernte Bürokaufmann zuletzt vor vielen Jahren nur einige Monate nach der Ausbildung gearbeitet, danach nur gejobbt und mit den Tieren Geld verdient.

Falls er an seinem aktuellen Wohnort wieder Hunde züchtet, dürfte das den Behörden nicht verborgen bleiben. Das Kreisveterinäramt habe schon Kontakt zu den Kollegen aufgenommen, sagte eine Vertreterin im Prozess.