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Klage auf SchmerzensgeldHunde geraten aneinander – Besitzer landen vor Gericht

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg 

Siegburg/Troisdorf – Es war eine Begegnung mit Folgen auf dem Feldweg in Troisdorf-Kriegsdorf: Zuerst verstrickten sich zwei Hunde in eine Keilerei, dann wurde ein Mann gebissen, der sein Tier schützen wollte. Schließlich stürzte eine Frau, Besitzerin des angriffslustigen Vierbeiners, so unglücklich, dass sie Wochen im Krankenhaus und in der Rehabilitation verbrachte und bis heute noch nicht richtig auf die Beine gekommen ist. Die 78-Jährige sieht den anderen Hundehalter als Schuldigen und verklagte ihn auf Schmerzensgeld.

Für den Vorfall am 4. Januar 2020 gibt es allerdings keine Zeugen. Der Hund des Mittfünfzigers lief frei, auch die Seniorin ließ ihr Tier von der Leine. Er habe mit einem Angriff gerechnet, sagte der Beklagte im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht. „Wir hatten schon eine Begegnung vor einigen Jahren.“ Die Attacken des fremden Hundes habe er nicht verhindern können, „der griff immer wieder an“. Schließlich zog er das rasende Tier an den Hinterläufen und an der Brust hoch. Der Hund reagierte mit Bissen in die Hand.

Amtsgericht Siegburg: Hundebesitzer machen unterschiedliche Aussagen

Er sei dann mit großen Schritten auf die Frau zugegangen: „Ich wollte den Hund nur noch los werden.“ Als die Frau eine Ausweichbewegung gemacht habe und gestürzt sei, habe er sie auffangen wollen. Das sei ihm jedoch nicht gelungen.

Die Seniorin hingegen berichtete, er habe ihr einen Schlag gegen die Schulter versetzt, der sie straucheln ließ. „Ich war immer gut zu Fuß, war noch nie gestürzt“, sagte sie. Die Oberschenkelfraktur, die sie bei diesem Zwischenfall erlitt, macht ihr bis heute zu schaffen. Sie humpelt, das war deutlich zu erkennen, als Richter Christian Wilhelm sie bat, einige Schritte auf und ab zu laufen.

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Strafrechtlich ist der Vorfall abgehakt: Das Amtsgericht hatte ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingestellt. 4000 Euro Schmerzensgeld fordert nun die Klägerin, das sei eine angemessene Summe, beschied der Zivilrichter. Er deutete an, im zweiten Termin zugunsten der Klägerin zu entscheiden. Das hänge ab von den Aussagen der Zeugen, die nach dem Unfall hinzugekommen seien. Diese hatten gegenüber der Polizei gesagt, dass sich der Beklagte ihnen gegenüber erklärt hätte. Sie waren aber zum Gütetermin nicht geladen. Der Beklagte wies die Darstellung zurück, er habe mit niemandem dort gesprochen.

Die Verhandlung weiterzuführen, sei für beide Parteien mit Risiken behaftet, erläuterte Richter Wilhelm. Er lege nahe, sich auf die Kompromisssumme von 2500 Euro zu verständigen. Bei fahrlässiger Körperverletzung zahle eventuell die Haftpflichtversicherung des Beklagten. Die Klägerin indes gab sich kämpferisch: „Ich will weiter machen.“ Der nächste Termin ist für Ende August angesetzt.