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Zu weiterer Haft verurteiltAls flüchtiger JVA-Häftling Cannabis in Siegauen angebaut

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Illegaler Cannabisanbau kommt oft aufgrund des intensiven Geruchs ans Licht. (Symbolbild) 

Bonn/Sankt Augustin – Als Artist wäre er gern durchs Leben gezogen. Doch schon während seiner Zeit auf der Zirkusschule nahm der Drogenkonsum überhand, und ihm, dem zunächst alles so leicht von der Hand gegangen war, entglitt sein Leben. Die Jobs platzten, mehrere Versuche, sich selbstständig zu machen, scheiterten, die Vorstrafen summierten sich. Vorläufiger Höhepunkt: eine Freiluft-Cannabisplantage in den Siegauen.

Dafür wurde er jetzt vom Bonner Landgericht verurteilt: Wegen des Herstellens von Drogen muss der 44-Jährige weitere drei Jahre und neun Monate in Haft; darüber hinaus ordneten die Richter wegen jahrelangen Drogenmissbrauchs erneut seine Unterbringung in eine Entzugsklinik an.

Illegaler Marihuana-Anbau in den Siegauen

Mit dem Schuldspruch waren die Richter der 10. Großen Strafkammer noch milde gewesen: Denn immerhin hatte der Angeklagte seinen illegalen Marihuana-Anbau als flüchtiger JVA-Häftling begangen. Im Juni 2019 war er kurz nach Antritt einer alten Haftstrafe im offenen Vollzug in der JVA Euskirchen ferngeblieben und wohnte unentdeckt in Siegburg, unter dem Dach seiner Großfamilie. Dort kümmerte er sich fortan um seine Siegauen-Plantage.

4395 Gramm Marihuana konnte der 44-Jährige auf den zwei kleinen Flächen in einer Nacht ernten und zu Hause auf Wäscheleinen trocknen. Das hätte immerhin 28.500 Konsumeinheiten ergeben. Aber ein misstrauischer Nachbar hat ihn zwei Monate nach seiner Flucht im Oktober 2019 angezeigt und die Fahnder doch noch auf die Spur gebracht.

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„Ich erkenne kein Licht am Ende des Tunnels“, erklärte der Angeklagte, der all seine Fehler im Prozess eingeräumt hatte, am Ende. Die Bilanz seines Lebens: 50.000 Euro Schulden, drei Kinder aus zwei gescheiterten Beziehungen – und die handfeste Gefahr, dass der gebürtige Remagener in die Türkei, das Land seiner Väter, das er als Vorschulkind kurz nur erlebt hatte, abgeschoben wird. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage gegen seine Abschiebung kürzlich erst abgeschmettert. Die Anordnung jedoch ist noch nicht rechtskräftig.

„Ich will aus meinen Leben noch was Sinnvolles machen“, hatte der einstige Artist im letzten Wort erklärt. Die Bonner Richter hat er um Nachsicht gebeten und versprochen, den alten Spagat zwischen Drogen und Luftnummern aufzugeben. Vor allem wegen seines jüngsten Kindes, gerade zwei Jahre alt, das er nicht verlieren will.