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Prozess in BonnKaufmann aus Siegburg wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Der Eingang zum Bonner Landgericht.

Einem Kaufmann aus Siegburg wird am Bonner Landgericht der Prozess gemacht. (Symbolbild)

Unter anderem sechs Fälle der Steuerhinterziehung werden einem Siegburger vorgeworfen. Jetzt wird dem 59-Jährigen der Prozess gemacht.

Sechs Fälle der Steuerhinterziehung und einen besonders schweren Betrug wirft die Staatsanwaltschaft Bonn einem Kaufmann (59) aus Siegburg vor, der sich vor der 14. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten muss. Die mutmaßlichen Taten, begangen zwischen August 2018 und Mai 2022, waren ursprünglich am Amtsgericht Siegburg angeklagt worden, das die Sache aber ans Landgericht verwies.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 59-Jährige unter dem Deckmantel einer nicht mehr existierenden GmbH als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Scheinrechnungen ausgestellt und darauf Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Dadurch erwirbt er einen Anspruch auf Vorsteuererstattung, den das Finanzamt erfüllen muss.

Siegburger soll BMW M4 „betrügerisch erlangt“ haben

Zudem soll er über diese GmbH einen laut Anklage „betrügerisch erlangten BMW M4“ an eine andere GmbH vermietet und auch hier Umsatzsteuer angegeben, aber auch hier keine Steuererklärung abgegeben haben. Dadurch soll der Geschäftsmann 58.000 Euro an Steuern hinterzogen haben.

Die Anklage hält ihm weiter vor, zwischen August 2018 und Dezember 2020 für eine GmbH in Berlin – auch hier fungierte er als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer – keine Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch 21.000 Euro Steuern nicht ans Finanzamt überwiesen zu haben.

2019 reichte der 59-Jährige keine Einkommenssteuererklärung ein

Für 2019 soll er keine Einkommenssteuererklärung eingereicht haben, wodurch dem Fiskus ein Schaden von 21.000 Euro entstanden sein soll. Schließlich wird dem Mann, der in Untersuchungshaft sitzt, vorgeworfen, im August 2018 für seine GmbH Waren im Wert von 3000 Euro bestellt, aber nicht bezahlt zu haben. Für die Staatsanwaltschaft ist das gewerbsmäßiger Betrug.

In dem Prozess wurde bislang nur die Anklage verlesen. Die Hauptverhandlung ist bis Ende September terminiert.