Eine Bauernfamilie aus dem Rhein-Sieg-Kreis landet vor Gericht: Die drei hatten dem früheren Freund der Tochter ein falsches Alibi gegeben.
AmtsgerichtFamilie landet wegen eines falschen Alibis in Siegburg auf der Anklagebank
Von Zeugenstand auf die Anklagebank: Zwei Senioren und ihre erwachsene Tochter mussten sich wegen Falschaussage vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Sie hatten einem Angeklagten ein falsches Alibi gegeben. Tatsächlich saß der Mann zur Tatzeit nicht mit ihnen am Esstisch, sondern verübte 30 Kilometer entfernt eine Straftat.
Mit dem schlechten Gewissen musste die Familie, die einen Bauernhof hat, schon seit einigen Jahren leben. Denn der Prozess gegen den Mann, damals der Freund der Tochter, fand bereits Ende 2020 statt. Er wurde beschuldigt, im Januar 2019 in Königswinter-Berghausen an einem Wohnungseinbruchsdiebstahl beteiligt gewesen zu sein.
Siegburger Amtsrichter wies die Zeugen auf ihre Wahrheitspflicht hin
Die Lebensgefährtin hatte in der Hauptverhandlung im Zeugenstand angegeben, dass ihr Partner die ganze Zeit anwesend gewesen wäre. Ihre Mutter schilderte, dass alle vier an diesem Montagabend zusammen gegessen und Wein getrunken hätten. Der Vater sagte, dass das Auto des Mannes vor der Tür gestanden habe.
Die Zeugen waren vor ihrer Aussage, wie üblich, vom Richter auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen worden. Sie dürften nichts weglassen, nichts hinzuerfinden und sollten, wenn sie sich nicht genau erinnerten, dieses so mitteilen. Eine Falschaussage sei strafbar, es drohe mindestens drei Monate Haft.
Schwiegersohn in spe durch Telefonüberwachung überführt
Im Laufe der Hauptverhandlung waren noch andere Zeugen gehört worden, die diesen Abend ganz anders schilderten. Einer hatte den Mann in Berghausen gesehen. Auch durch die Telefonüberwachung der Polizei wurde der Schwiegersohn in spe als Mittäter identifiziert.
„Das ist ihr Glück“, sagte die Richterin. Denn das falsche Alibi, das offenbar nach Absprache erfolgte, habe letztlich nicht zum Freispruch geführt. Der Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
„Augen auf bei der Partnerwahl“, raunte der Strafverteidiger der Tochter seiner Mandantin zu. Diese verdrehte die Augen. Sie hat sich längst von dem Einbrecher getrennt. Die Falschaussage im Zeugenstand vor mehr als drei Jahren kommt sie nun teuer zu stehen.
Die Mindeststrafe muss sie zwar nicht absitzen, diese wurde aber in eine Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze à 40 Euro) umgewandelt. Das ist bei kurzen Haftstrafen möglich.
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem verfügbaren Nettoeinkommen, die Angeklagte hat eine Stelle im öffentlichen Dienst und ist alleinerziehend. Dienstrechtlich hat sie nichts zu befürchten: Ihr polizeiliches Führungszeugnis bleibt sauber, da die Strafe unter 91 Tagessätzen liegt.
Das Verfahren gegen die Mutter wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 800 Euro, so hoch wie ihre Monatsrente, eingestellt. Das Verfahren gegen den Vater, dem das Verfahren sichtlich zu schaffen machte, wurde ohne Auflagen eingestellt. Indes muss der Senior, wie seine Frau und seine Tochter, die Honorare der Strafverteidiger bezahlen.