Bei einer Amokfahrt in Troisdorf rammte ein Handwerker zwei Polizeifahrzeuge. Jetzt stand er vor dem Siegburger Schöffengericht.
Polizeistreifen gerammtHandwerker nach Amokfahrt in Troisdorf verurteilt
Der Zug in Sachen Führerschein ist für einen Siegburger wohl abgefahren. Der Maler und Lackierer rammte bei einer Amokfahrt in Troisdorf mit hoher Geschwindigkeit ein Polizeifahrzeug, um sich den Fluchtweg freizumachen. Danach fuhr er frontal und ebenfalls absichtlich gegen eine zweite Zivilstreife, die ihn stoppen wollte. Grund: Er besitzt keine Fahrerlaubnis und war betrunken.
Jetzt musste sich der junge Vater unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Sachbeschädigung vor dem Siegburger Schöffengericht verantworten. Der 34-Jährige hatte an diesem Tag Ende Juli 2023 nach einem Streit mit der Lebensgefährtin eine Flasche Kräuterlikör getrunken und zwei Joints geraucht, war dann ins Auto gestiegen.
Zivilfahnder folgten dem VW Golf bis in einen Firmenhof in Troisdorf-Spich
Aufgrund der unsicheren Fahrweise waren Polizeibeamte in Zivil dem VW Golf bis in einen Firmenhof im Stadtteil Spich gefolgt, sprachen den Fahrer an und baten um seine Papiere. Der aber gab Gas und fuhr mit hoher Geschwindigkeit gegen den quer gestellten Opel Astra, um so eine Lücke zu schaffen. Die zweite, zur Verstärkung angeforderte Streife konnte ihn ebenfalls nicht stoppen. Er rammte den VW Sharan, in dem drei Beamte saßen, frontal.
Schließlich ließ der Mann den Golf stehen und schlug sich in die Büsche. Ein Fahndung, bei dem auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt wurde, blieb erfolglos. Anhand der Kennzeichen konnte die Polizei den Besitzer nicht ausmachen. Die waren gestohlen.
Handwerker aus Siegburg stellte sich nach Flucht freiwillig auf der Wache
Er habe das Fahrzeug erst wenige Wochen zuvor für 500 Euro gekauft und das nicht gewusst, sagte der Angeklagte. Sein Chef habe ihm damals geraten, den Führerschien zu machen und sich ein Auto anzuschaffen, dann werde der Mini-Job in eine Vollzeitstelle umgewandelt.
Der Amokfahrer stellte sich freiwillig bei der Polizei und räumte alles ein. Auch vor Gericht bekannte er sich schuldig und bat die sechs als Zeugen geladenen Polizisten um Entschuldigung. Der Vorsitzende Richter wertete beides als strafmildernd, der Angeklagte sei nicht vorbestraft und müsse daher nicht in Haft.
Das Land NRW wird von dem Sieburger die Reparaturkosten zurückfordern
Die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Sozialprognose sei positiv, offenbar halte die Lebensgefährtin ja noch zu ihm, sagte Wilbrand in Richtung der jungen Frau, die mit dem einjährigen Sohn im Zuschauerraum den Prozess verfolgte.
Für den Angeklagten spreche auch, dass dieser mittlerweile eine volle Stelle habe, wenn auch nur zum Mindestlohn, der Handwerker hat zwar seinen Beruf erlernt, aber keine Abschlussprüfung absolviert. Daher würden ihn die zivilrechtlichen Folgen viel stärker treffen als das Urteil des Strafgerichts. Der Schaden an den Fahrzeugen wird auf 7000 Euro geschätzt, das Land werde das Geld von ihm zurückfordern.
Die junge Familie sei jetzt schon in wirtschaftlich schwieriger Situation, die nun noch prekärer geworden sei, sagte der Richter zum Angeklagten: „Neuer Streit ist nicht auszuscließen, und bei Ihnen ist die Lunte kurz und die Stressresilienz gering.“ Das sei eine Folge des jahrelangen Cannabiskonsums, auch wenn der Angeklagte seit Geburt des Sohnes abstinent lebe. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der 34-jährige bekommt einen Bewährungshelfer.
Der Golf bleibt beschlagnahmt, Wilbrand riet dringend von einem erneuten Autokauf ab: „Es gibt wenig Hoffnung, dass Sie mit dieser Vorgeschichte jemals einen Führerschein machen dürfen.“