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„Ihm war kalt“Glückloser Jacken-Dieb aus Sankt Augustin wandert in Haft

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Zum wiederholten Mal stand ein Mann aus Sankt Augustin wegen Diebstahls vor Gericht.

Weil ihm kalt war, stahl ein Mann aus Sankt Augustin eine Jacke für 230 Euro. In den nächsten zwölf Monaten sitzt er in Haft - warm und trocken.

Nicht zum ersten Mal stand ein Mann aus Sankt Augustin wegen Diebstahls vor Gericht: Seit seiner Ankunft in Deutschland vor eineinhalb Jahren wurde der Algerier bereits viermal auf frischer Tat beim Diebstahl ertappt. Seine Strafverteidigerin bat um Verstandnis: Er habe kein Geld gehabt „und ihm war kalt, was macht man da, man klaut sich warme Klamotten“.

In seiner vermeintlichen Notlage bewies er indes Blick für Qualität, kostete das Kleidungsstück, von dem im Laden die Sicherungsetiketten entfernt hatte, doch 229 Euro. Dass der 32-Jährige am Tag zuvor einer Frau ein Handy aus der Tasche zog, führte die Anwältin auf seine Alkoholisierung zurück: „Er weiß, dass das nicht richtig war.“ Zeugen stellten den Dieb, die Geschädigte erhielt ihr Mobiltelefon zurück.

Im Siegburger Kaufhof verschwanden teure Turnschuhe aus der Auslage

Auch mit der teuren Jacke kam er nicht weit, ein Ladendetektiv stoppte ihn. Bei früheren, gerichtsbekannten Taten war die Beute ebenfalls zum Inhaber zurückgelangt. Im Siegburger Kaufhof verschwanden Turnschuhe im Wert von 240 Euro aus der Auslage, in einem anderen Geschäft zwei Jacken für 520 Euro.

Der Asylbewerber, der in einer Flüchtlingsunterkunft lebt und 47 Euro Taschengeld pro Woche erhält, stand zum Zeitpunkt der Diebstähle Anfang März dieses Jahres unter laufender Bewährung. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hatte den gelernten Elektiker am 21. Februar zu fünf Monaten verurteilt, zuvor hatte er in U-Haft gesessen.

Die Diebstähle geschahen nur zwei Wochen nach der letzten Verurteilung
Siegburger Amtsrichterin Julia Dibbert

„Das hat ihn nicht abgehalten weiterzumachen“, konstatierte die Staatsanwältin, die für den „Wiederholungstäter“ auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten plädierte. Zwei weitere Anklagen seien zudem noch anhängig, eine wegen Schwarzfahrens, die zweite wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis.

Richterin Julia Dibbert ging mit ihrem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und verhängte sieben Monate Haft, „die Diebstähle geschahen nur zwei Wochen nach der letzten Verurteilung“. Sie könne keine positive Sozialprognose ausstellen. Auf ihre Frage hin, warum er nach Deutschland gekommen sei, sagte der Angeklagte: Er wolle Deutsch lernen und hier arbeiten.

Bislang spricht er aber kein Wort Deutsch - das Gericht beauftragte einen Dolmetscher für Arabisch -, und er hat keine Beschäftigung, weder ein Hobby noch ein Ehrenamt. Der Angeklagte erwähnte zwar einen Arbeitsvertrag, den er in Aussicht habe, auf Nachfrage räumte er aber ein, dass er lediglich eine Bewerbung für eine Lagertätigkeit verfasst habe.

Der 32-Jährige wird insgesamt ein Jahr absitzen müssen, da die Bewährung wiederrufen wird. Ob er die Strafe komplett in Deutschland verbüßen wird, ist offen. Laut seiner Rechtsanwältin „steht die Abschiebung im Raum“.