Das Risiko schien minimal: Ein Eitorfer stellte sein Konto für eine Überweisung zur Verfügung. Verurteilt wurde er „wegen Dummheit“, so der Richter.
„Verurteilt wegen Dummheit“Angeklagter aus Eitorf kommt Hintermann auf die Spur und erhält Strafrabatt
In wenigen Minuten 50 Euro verdienen, diese Chance wollte sich ein 58-Jähriger nicht entgehen lassen. Er stellte einem Mann, den er lediglich vom Sehen kannte, sein Konto für eine Transaktion zur Verfügung. Das Geld stammte allerdings aus einer Betrugstat, sein Beitrag gilt juristisch als leichtfertige Geldwäsche. Der Bürgergeldempfänger beteuerte vor dem Amtsgericht: „Ich habe mir keine Gedanken gemacht.“
An einem Tag im August vergangenen Jahres landeten 500 Euro eines ihm unbekannten Absenders auf seinem Girokonto, er holte die Summe kurze Zeit später vereinbarungsgemäß ab und übergab 450 Euro davon persönlich an seinen Auftragggeber, von dem er weder Namen noch Adresse kannte.
Der Eitorfer Angeklagte präsentierte im Prozess den „wahren Täter“
Da er zum ersten Hauptverhandlungstermin vor dem Siegburger Amtsgericht nicht erschienen war, erging ein Strafbefehl über 900 Euro gegen ihn. Er legte Einspruch ein. Denn in der Zwischenzeit hatte der Angeklagte sich auf die Suche nach dem Hintermann gemacht, das Ergebnis präsentierte er Richter Hauke Rudat beim zweiten Prozesstermin.
Er nannte den Straßennamen und zwei mögliche Hausnummern, beschrieb das Mehrfamilienhaus und die Etage der Wohnung; auch das Auto, das sein Auftraggeber derzeit fährt: „Das ist der wahre Täter.“ Und er bekannte: „Ich habe Angst vor ihm.“ Der Richter öffnete Google Maps und nahm den Saal mit auf eine virtuelle Fahrt zur Adresse des vermeintlichen Hintermanns, zoomte so nah heran, dass die Hausnummer zu sehen war. Der Staatsanwalt notierte die Angaben.
Der Bürgergeldempfänger aus Eitorf bat um eine härtere Strafe
Die Hoffnung des Geschiedenen auf einen Freispruch indes zerstob. „Ich muss Sie trotzdem verurteilen, wegen leichtfertiger Geldwäsche, also wegen Dummheit“, konstatierte Rudat. Die Anschuldigungen seien ja auch korrekt, erwiderte der Angeklagte. Und bat um eine härtere Strafe.
Für ihn sei es besser, wenn die Geldstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden könne, er sei notorisch klamm. Doch dieses Strafmaß passte weder zur Tat noch zum bislang unbescholtenen Angeklagten. Rudat riet ihm, bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung zu beantragen, „dann können Sie das abstottern“. Die zweite Bitte um eine mildere Strafe als im Strafbefehl erfüllte das Gericht aber, da er ja den Drahtzieher benannt habe.
Statt der zunächst verhängten 60 Tagessätze à 15 Euro (in Summe 900 Euro) wurde der Eitorfer zu 40 Tagessätzen (600 Euro) verurteilt. Damit blieb der Richter unter der Forderung der Staataanwaltschaft von 50 Tagessätzen. Zahlen muss er auch die Summe, die über sein Konto gewandert war: Die 500 Euro gelten als Ertrag aus einer Straftat und werden von der Staatsanwaltschaft an das Betrugsopfer ausgezahlt.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte nahm das Urteil an: „Das ist völlig okay. Ich würde mich nie wieder auf so etwas einlassen. Das war mir eine Lehre.“