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Love-Scamming35-Jähriger aus Sankt Augustin leitet Geld an Liebesbetrüger aus Italien weiter

Lesezeit 3 Minuten
Ein Schild an der Bahnhofstraße in Siegburg weist auf das Amts- und Arbeitsgericht der Kreisstadt hin.

Wegen Geldwäsche verurteilte das Amtsgericht jetzt einen 35 Jahre alten Nigerianer. Er war Komplize eines sogenannten Lovescamming-Betrügers.

Weil er einem Liebesbetrüger aus Italien sein Konto zur Verfügung stellte, ist ein 35 Jahre alter Asylbewerber wegen Geldwäsche verurteilt worden.

„Hätte ich eine Arbeit, wäre das nicht passiert.“ Vor der Urteilsverkündung durch Amtsrichter Hauke Rudat warb der Angeklagte noch einmal um Verständnis und ein mildes Urteil. Der 35 Jahre alte geduldete Asylbewerber aus Nigeria musste sich vor dem Amtsgericht wegen Geldwäsche in zehn Fällen verantworten – ein Tatvorwurf, den der gelernte Automechaniker zu Beginn der Verhandlung durch eine Erklärung seiner Verteidigerin auch einräumte.

Über mehrere Monate hinweg hatte der 35-Jährige, der zwölf Jahre in Italien gelebt hatte, einem italienischen Bekannten sein Bankkonto für dessen kriminelle Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Der Mann, dessen Identität im Laufe der Ermittlungen nicht geklärt werden konnte, hatte durch das sogenannte Love-Scamming mehrere Frauen um zehntausende Euro gebracht.

Geldwäscher erhielt seine Anweisungen aus Italien

Bei der Betrugsmasche bauen die Täter über das Internet beispielsweise über Dating-Portale zunächst eine emotionale Beziehung zu ihren Opfern auf. Sind irgendwann Gefühle im Spiel, bitten die Täter ihre Opfer um kleinere oder größere Geldbeträge. Mal behaupten sie, den Betrag für eine dringende medizinische Behandlung zu benötigen, mal sind sie angeblich in einer anderen Notlage, die nur durch Geld zu beheben ist.

Der italienische Bekannte des Angeklagten überredete seine Internetbekanntschaften im Zeitraum vom Sommer 2021 bis zum Frühjahr 2022 dazu, ihm mal mehr als 28.000 Euro, mal knapp 4000 Euro und einmal sogar 35.000 Euro zu überlassen. Überwiesen wurde die Beträge – insgesamt mehr als 78.000 Euro – auf das Konto des Angeklagten.

Der erhielt jeweils wenige Tage später per Whatsapp Anweisungen, wohin er das Geld weiterzuleiten habe. Die Beute floss dann in unterschiedlich großen Beträgen auf Konten im Ausland. Als Belohnung für seine Dienste erhielt der Nigerianer im Verlauf der Monate rund 1000 Euro, die er nach vorheriger Genehmigung durch den Italiener von seinem Konto abhob.

Verteidigerin warb um Verständnis für den Angeklagten aus Sankt Augustin

„Das Geld floss in die Haushaltskasse“, versuchte die Verteidigerin um Verständnis zu werben, der mit seiner Lebensgefährtin und drei Kindern in einer Sankt Augustiner Obdachlosenunterkunft lebt. „Das Problem meines Angeklagten ist, dass er keine Aufenthaltsgenehmigung hat und deshalb keine Arbeitserlaubnis bekomm. Und weil er keine Arbeit hat, bekommt er keine Aufenthaltsgenehmigung.“

Bei der Staatsanwaltschaft und dem Vorsitzenden Richter hielt sich das Verständnis in Grenzen. Zumindest leichtfertig, so der Richter, habe der Angeklagte sein Konto zur Verfügung gestellt. Möglicherweise habe er nicht konkret gewusst, woher die Geldbeträge stammten. Eine Ahnung davon, dass es sich um Erlöse aus zwielichtigen Geschäften handele, müsse er aber gehabt haben. Rudat folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 Tagessätze á zehn Euro.

Das Geld, das der italienische Haupttäter von den gutgläubigen Frauen erbeutet hat, ist verschwunden. Trotzdem verfügte das Gericht, dass die Schadenssumme bei dem Angeklagten eingezogen werden soll. Allerdings signalisierte die Staatsanwaltschaft bereits, dass sie mangels Erfolgsaussichten auf die Vollstreckung des Betrags verzichten wird.