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„Hochgefährlich“Siegburger Sexualstraftäter muss nach Haft in Sicherungsverwahrung

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts. (Symbolbild)

Da er weiterhin für die Allgemeinheit extrem gefährlich sei, so die Richter im Urteil, wurde zusätzlich die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. (Symbolbild)

Der 42-Jährige hatte seine 19 Jahre alte Freundin misshandelt. Zuvor war er, aufgrund einer Vergewaltigung, schon zwölf Jahre im Gefängnis.

Das Bonner Landgericht hat einen 42-Jährigen aus Siegburg wegen Vergewaltigung einer jungen Frau zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Grund: Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und ein hochgefährlicher Sexualstraftäter.

Laut Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Oktober 2009 hat der damals 29-Jährige im Mai 2009 in Solingen eine 16-jährige Schülerin auf dem Schulweg überfallen, sie in sein Zimmer in seinem Elternhaus verschleppt, dort ans Bett gefesselt und vier Tage lang vergewaltigt. Dabei wusste er, dass die junge Frau im vierten Monat schwanger war. Sie konnte sich retten, als er für einen Moment das Haus verließ und die Fesseln gelockert hatte.

Oktober 2021 wurde dr mit „Rückfallprognose“ aus Haft entlassen

Der Täter, ein arbeitsloser Verkäufer, legte im Prozess ein Geständnis ab. Ein Gutachter stufte ihn als voll schuldfähig ein, der Angeklagte sei ein „schizoider Einzelgänger“. Das Gericht schickte ihn für zwölfeinhalb Jahren in Haft. 2013 sprach eine andere Kammer des Landgerichts Wuppertal dem Opfer ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu, das der Verurteilte zahlen musste; angeblich sind seine Eltern vermögend, er selbst soll Immobilien besitzen. Es war damals das höchste bisher in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer.

Am 25. Oktober 2021 wurde der Solinger aus der Haft entlassen. Als Sexualstraftäter mit „Rückfallprognose“ stand er von da an unter Führungsaufsicht und musste eine elektronische Fußfessel tragen. In Siegburg kam er zunächst in einer Obdachlosenunterkunft unter und lernte dort zur Weihnachtszeit 2021 eine 19-Jährige kennen, mit der er zusammenlebte, ab Februar 2022 in seiner eigenen Wohnung, die er gemietet hatte.

Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung – Mann kommt vermutlich nicht mehr frei

Als die Beziehung im Mai vergangenen Jahres endete, klopften zwei Kripobeamte bei der jungen Frau an und fragten sie darüber aus, wie das Zusammenleben mit dem 42-Jährigen gewesen sei. Sie soll gesagt haben, sie hätten einvernehmlichen Sex gehabt, doch zweimal habe er sie zu Praktiken gezwungen, die sie nicht gewollt habe und die ihr auch wehgetan hätten.

Die Aussage war Anlass für die Polizei, ihn erneut anzuzeigen und vor Gericht zu bringen. Nach 13 Verhandlungstagen wurde der Angeklagte jetzt wegen zweifacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Da er weiterhin für die Allgemeinheit extrem gefährlich sei, so die Richter im Urteil, wurde zusätzlich die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das heißt: Der Mann wird wahrscheinlich nie wieder freikommen.