In Fesseln vor Siegburger Gericht33-Jähriger randaliert an Troisdorfer Bushaltestelle

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)
Copyright: Quentin Bröhl
Troisdorf/Siegburg – So wenig Hoffnung war selten: Richter, Staatsanwalt, ja selbst der Verteidiger blickten ratlos auf den Angeklagten. Der 33-Jährige hatte im Dezember 2021 spätabends an einer Bushaltestelle hoch aggressiv randaliert, Passanten und Anwohner beschimpft und konnte, um sich tretend und spuckend, kaum von acht Streifenpolizisten gebändigt werden.
Als er zuletzt 2020 vor dem Kadi stand aufgrund einer Sexualstraftat hatte das Gericht keine positive Sozialprognose gesehen – und die Lage ist eher noch schlechter geworden. Der Mann wurde aus dem Gefängnis im Amtsgericht vorgeführt – in Fußfesseln.
Zuletzt verurteilt wegen Sexualstraftat
Der Mann, gebürtig in Kasachstan und mit deutscher Staatsbürgerschaft, hat offenbar nie richtig Fuß fassen können in der neuen Heimat. Der Geschiedene lebte in einer Obdachlosenunterkunft, bis sein Container abbrannte, ist laut seinem Anwalt ein „Quartalssäufer“ und vielfach vorbestraft.
Derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Siegburg eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er Geldstrafen nicht bezahlte: insgesamt 210 Tage. Nun erhält er wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand und Beleidigung einen Nachschlag von neun Monaten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Darin einbezogen ist die letzte Verurteilung, die erst vor Kurzem rechtskräftig wurde, als der Angeklagte die Berufung zurücknahm. Wegen Exhibitionismus und sexueller Belästigung hatte der 33-Jährige 2020 eine Gefängnisstrafe von acht Monaten erhalten. Seine Opfer: eine erwachsene Frau und zwei Mädchen, elf und 14 Jahre alt. Die 14-Jährige hatte er unter der Kleidung berührt und sich an sie geschmiegt.
Das Gericht fand im aktuellen Fall an der Bushaltestelle Larstraße kaum Milderungsgründe: An die Vorfälle konnte sich der Angeklagte, der 2,5 Promille und Amphetamine im Blut hatte, nicht erinnern, stellte die Vorwürfen aber auch nicht in Abrede. In der Hauptverhandlung wirkte er fast lethargisch, ließ seinen Anwalt sprechen, rang sich zuletzt eine Entschuldigung ab. „Im nüchternen Zustand ist er ganz ruhig“, sagte eine junge Polizistin im Zeugenstand. „An diesem Abend aber war er unberechenbar.“
Der Verteidiger brachte eine gesetzliche Betreuung ins Spiel, damit sein Mandant kein „Dauergast“ im Gerichtssaal werde. Das griff Richter Michael Krah auf. Der Angeklagte habe in der Haft Gelegenheit, sich helfen zu lassen: „Es liegt an Ihnen, sich zu bewegen, auch für eine Betreuung braucht es Kooperation und Einsicht.“