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UrteilSankt Augustinerin im Prozess um gemietetes Nobelauto für Kongo-Staatschef verurteilt

Lesezeit 4 Minuten
Das Amtsgericht Siegburg von außen

Amtsgericht Siegburg, Symbolfoto

Eine Sankt Augustinerin mietete eine 130.000 Euro teure Nobelkarosse. Doch der Benz, angeblich gedacht für den Kongo-Staatschef, verschwand.

Eine 29-Jährige aus Sankt Augustin ist im Prozess um den Verlust eines teuren Mietwagens zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss sie den Schaden von 130.900 Euro erstatten. Die Angeklagte war mit einer skurrilen Geschichte aufgefallen, die schwer zu glauben schien.

Im September 2023 habe ihr damaliger Freund sie gebeten, einen Mercedes GLE anzumieten, den er für einen Job als Chauffeur für den Präsidenten der Republik Kongo brauche. Er solle den Staatschef für ein paar Tage durch Belgien fahren. Die Angeklagte holte den Luxus-SUV am 23. September 2023 in Süddeutschland ab, die Rückgabe war für den 28. September vereinbart. Außerdem durfte laut Vertrag nur sie mit dem Wagen fahren, und das ausschließlich in Deutschland.

Widersprüchliche Aussagen

Ihr Ex-Freund, der ihr Geld für die Anmietung und Kaution gegeben hatte, sei jedoch mit dem Wagen in Belgien verschwunden. Die Angeklagte verstrickte sich der Autovermietung gegenüber in mehrere Lügengeschichten und behauptete unter anderem, der Autoschlüssel sei verloren gegangen. Zwei Wochen später erstattete sie bei der Polizei Anzeige gegen ihren Ex-Freund, zu dem der Kontakt abgebrochen sei.

Für ihren letzten Termin am Siegburger Amtsgericht habe sie versucht, alte Chatverläufe von ihrem Handy als Beweismittel wiederherzustellen, erzählte die Angeklagte. Leider habe das nicht funktioniert. Auch ein Foto ihres Exfreundes konnte sie nicht vorweisen, da sie zwischenzeitlich ihr Handy verloren habe.

Vor der Urteilsverkündung sagten eine Freundin der Angeklagten und deren Bruder als Zeugen aus. Beide hatten den Ex-Freund der 29-Jährigen nur flüchtig kennengelernt. Sie beschrieben ihn grob, konnten aber keine weiterführenden Hinweise liefern, da sie zur Zeit der Tat nicht in engem Kontakt mit der Angeklagten gestanden hätten.

Seine Schwester habe ihm im September 2023 gesagt, „dass sie in einer schwierigen Situation ist und jemand sie unter Druck setzt“, sagte der Bruder der Angeklagten. Was damit gemeint sei, konnte er nicht genauer erläutern, da seine Schwester die Situation nicht näher erklärt habe. Den besagten Ex-Freund habe er nur einmal zufällig in Brüssel gesehen.

Anwalt: Betrug kann nicht bewiesen werden

„Die Geschichte passt vorne und hinten nicht“, stellte die Staatsanwältin fest. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die Aussagen der Angeklagten wirken, „als ob Sie ein völlig naiver Mensch wären, der eine Geschichte erzählt, die niemand für wahr nimmt“. Sie wies die Angeklagte darauf hin, dass sie bei Vertragsabschluss mit der Autovermietung gewusst habe, dass sie sich nicht an das Vereinbarte würde halten können.

Ihr Verteidiger hingegen plädiert auf Freispruch: „Um jemanden zu verurteilen, muss man seine Schuld beweisen können.“ Einen Betrug könne man hier aber nicht nachweisen. Seine Mandantin habe „sicher einen großen Beitrag dazu geleistet, dass das Auto weg ist“, er wolle aber ausschließen, dass der Diebstahl des Mietwagens von Anfang an ihre Absicht gewesen sei. „Ich glaube ihr ihre sicherlich seltsame Geschichte, dass ihr Ex-Freund ihr weisgemacht hat, er bräuchte so ein tolles Auto, und sie müsse das organisieren“, so der Anwalt.

Ihre Aussagen ergeben zusammen mit denen ihres Bruders und ihrer Freundin kein schlüssiges Bild.
Richterin Julia Dippert

Richterin Julia Dippert begründete ihre Entscheidung mit der Feststellung, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Betrug gehandelt habe. Sie glaube der Angeklagten ebenfalls, dass der Diebstahl des Luxuswagens nicht ihr kalkulierter Plan war, aber: „Sie haben sich hier in Widersprüche verstrickt, ihre Aussagen ergeben zusammen mit denen Ihres Bruders und Ihrer Freundin kein schlüssiges Bild.“

Unter anderem habe ihre Freundin ausgesagt, dass die Angeklagte bereits im September 2023 von dem benannten Mann als ihrem Ex-Freund gesprochen habe. Außerdem habe die Angeklagte geäußert, ihr damaliger Freund habe das Auto über das Wochenende gebraucht, der vereinbarte Rückgabetermin war aber der 28. September, also ein Donnerstag.

„Wenn Ihre Geschichte wahr ist, hätten Sie von Anfang an sagen können, was passiert ist, Sie hätten sofort zur Polizei gehen können“, argumentierte die Richterin. Der Verurteilten wünschte sie abschließend alles Gute, „und lassen Sie sich hier bei mir nicht mehr blicken“.