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Kita, Tagesmutter und Co.Kinderbetreuung im Rhein-Sieg-Kreis wird spürbar preiswerter

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Kinder bekommen in einer Kita ein Buch vorgelesen.

Künftig sollen sich mehr Familien im Rhein-Sieg-Kreis eine Kinderbetreuung leisten können. (Symbolbild)

Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 36.500 Euro müssen im Kreis keine Beiträge mehr für die Kita oder eine Tagesmutter zahlen.

Für viele Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter in einer Kommune des Kreisjugendamtes betreuen lassen, wird dies spürbar preiswerter. Das sieht die neue Beitragssatzung vor, die der Kreistag beschlossen hat. Sie gilt ab 1. August dieses Jahres in den Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheidc, Swisttal, Wachtberg und Windeck.

Kernpunkt der neuen Satzung ist, dass Familien mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 36.500 Euro keine Beiträge zahlen. Bislang lag die Grenze dafür bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 24.542 Euro. Außerdem wird die Zahl der Beitragsstufen erhöht von bislang sieben auf künftig neun. Die Staffelung endete bisher bei einem Jahreseinkommen von mehr als 85.891 Euro.

Zahl der Beitragsstufen auf künftig neun erhöht

Vom Sommer an gelten dann weitere Stufen für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro, bis zu 120.000 Euro, bis zu 140.000 Euro und mit mehr als 140.000 Euro Jahreseinkommen. Die neue Beitragssatzung hat der Kreistag einstimmig beschlossen.

Die SPD allerdings enthielt sich der Stimme. Die Sozialdemokraten begrüßen zwar die stärkere soziale Staffelung der Elternbeiträge, haben aber Probleme mit der Höhe der Beiträge in den Einkommensgruppen sowie den Abständen zwischen den Stufen und den unterschiedlichen Betreuungszeiten.

„Ebenso kritisch ist, dass der Höchstbetrag mit 968 Euro eine Grenze erreicht, die wir für nur schwer zu verantworten halten“, sagte Fraktionsgeschäftsführerin Katja Ruiters. Den monatlichen Beitrag von 968 Euro müssen künftig Eltern mit einem Einkommen von mehr als 140.000 Euro zahlen, die ihr unter drei Jahre altes Kind bis zu 45 Stunden in der Woche betreuen lassen.