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Stadtgarten in Bad HonnefErste Gutachten für umstrittene Wohnungsbaupläne liegen vor

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Preiswerter Wohnraum soll in einem Teil des Stadtgartens in Bad Honnef entstehen. (Symbolbild) 

Bad Honnef – Mehr als zwei Jahre nach dem Versuch, über einen Bürgerentscheid die Bebauung des nördlichen Stadtgartens in Bad Honnef zu verhindern, liegen jetzt die ersten Umwelt-, Naturschutz- und Lärmgutachten vor. Vor allem der Krach durch die unmittelbar angrenzende Bundesstraße 42 und die direkt daneben verlaufende Bahntrasse machen die Planung für preiswerten Wohnraum, mit dem die Befürworter des Bebauungsplanverfahrens stets argumentiert haben, offenbar nicht gerade einfacher.

Allerdings: „Als Zwischenstand der Begutachtungen ist derzeit kein absolutes Hindernis für die Verfahrensfortsetzung zur Planung eines Wohngebietes oder einer anderen Nutzung erkennbar“, schreibt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Stadt- und Quartiersentwicklung.

Bürgerentscheid „Rettet den Stadtgarten“

Mit einem Bürgerentscheid versuchte die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ im Januar 2019 das Bebauungsplanverfahren für das Areal zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße, Bundesstraße 42 und Am Spitzenbach zu stoppen. Die Initiative holte zwar eine Mehrheit von 3384 Ja-Stimmen (2762 Nein), scheiterte aber am Quorum, wonach 4156 Abstimmungsberechtigte (20 Prozent) mit Ja hätten votieren müssen.

Die Planung betrifft nicht den eigentlichen, als Park gestalteten Stadtgarten selbst mit seinem alten Baumbestand und dem Denkmal des schlafenden Löwen, sondern das Areal nördlich davon, das teils verwildert ist, in dem sich zum Teil aber auch Schrebergärten befinden. (csc)

Der Unterlage zufolge stehen auf dem Areal 124 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, und zwölf Bäume, die unter anderem wegen ihrer Seltenheit erhaltenswert seien. Mit Blick auf den Vogelschutz – Brutnachweise von Star und Girlitz habe es nicht gegeben – könnten Eingriffe ausgeglichen werden, unter anderem durch Nistkästen.

Auch für Fledermäuse, von denen verschiedene Arten auf dem Areal zu finden seien, könnte es eine fachgerechte Umsiedlung geben beziehungsweise es könnten Flach- und Rundkästen aufgehängt werden. Das FFH-Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ werde, so laut Vorlage das Ergebnis einer Vorprüfung, durch ein neues Wohngebiet nicht erheblich beeinträchtigt.

Aber das Thema Lärm – und zwar nicht nur der von der B 42 und der Bahntrasse, sondern auch der Krach von den Tennisplätzen und der Skater-Anlage jenseits der beiden Verkehrsachsen – macht Probleme. Den Berechnungen der Experten zufolge habe eine sechs Meter hohe Lärmschutzwand für eine Bebauung von bis zu drei Geschossen die größte „Kostennutzeneffektivität“. Sie reiche aber nicht überall aus, um die Grenzwerte einzuhalten.

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Im Zwischenfazit rückt die Verwaltung wegen der „massiven Einschränkungen“ ein Stück weit von einem Wohngebiet ab und bringt andere Nutzungen („z.B. Mischgebiet, Gemeinbedarfseinrichtung oder Ähnliches“) ins Gespräch. Und: Von den 2,1 Hektar Fläche im nördlichen Stadtgarten stünden nur rund 1 bis 1,5 Hektar für eine „Nettowohnbebauung“ zur Verfügung.