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Nicht verkaufte WareIHK appelliert an Unternehmen, an Bedürftige zu spenden

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Was_der_Handel_mit_Winterware_macht

Der Handel ist auf seiner Winterware vielfach sitzen geblieben. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg und das Zentrallager Sachspenden in Bonn fordern zu Spenden an Bedürftige auf (Symbolbild). 

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg appelliert an ihre Mitgliedsunternehmen, nachhaltig zu handeln und nicht mehr verwendbare Waren zu spenden, statt sie zu vernichten. Das CSR-Kompetenzzentrum der IHK, das sich mit Fragen der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility) beschäftigt, schließt sich damit einem entsprechenden Aufruf des gemeinnützigen Zentrallagers Sachspenden Bonn (Zesabo) an.

Sachspenden sind von der Umsatzsteuer befreit

Viele Betriebe und Händler stünden angesichts der coronabedingten Einschränkungen immer wieder vor der Frage: „Wegschmeißen oder spenden?“, so Alina Turnwald, die bei der IHK für das Thema unternehmerische Gesellschaftsverantwortung zuständig ist. „Bislang war es für die Unternehmen wegen der Umsatzsteuer teurer, unverkaufte Kleidung zu spenden, statt sie zu vernichten. Doch jetzt hat das Bundesfinanzministerium Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit und somit eine gewichtige Hürde für die Spendenbereitschaft beseitigt.“

Durch diese Regelung, die rückwirkend ab dem 1. März 2020 gilt und bis zum Ende dieses Jahres befristet ist, erhofft sich auch Jan Erik Meyer, der Vorsitzende und Betriebsleiter des Zesabo, ein erhöhtes Spendenaufkommen. Das Zentrallager hat kürzlich ein neues Paletten-Hochregal mit insgesamt 117 Palettenplätzen aufgebaut, um Neuware auch im großen Stil annehmen zu können.

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„In den vergangenen Wochen haben wir viele Paletten mit Neuware erhalten“, erläutert Meyer. „Darunter war etwa eine Lieferung von 27 Paletten Hygieneprodukten aus der Schweiz, die bereits regen Absatz unter unseren über 300 registrierten Abnehmerinnen und Abnehmern gefunden hat.“

Die IHK ruft ihre Unternehmen auf, eine Teilnahme an der Spendenaktion an steuerbegünstigte Organisationen zu prüfen, die sich für Bedürftige in der Region Bonn/Rhein-Sieg engagieren. Nach Angaben der IHK bleiben Einzelhändler wegen des andauernden Corona-Teillockdowns seit Wochen kistenweise auf ihrer Saisonware sitzen.

Winterbekleidung verkaufte sich schlecht

Weil viele Arbeitnehmer im Homeoffice sitzen und es aufgrund der Kontaktbeschränkungen kaum Gründe gebe, das Haus zu verlassen, halte sich letztlich auch die Nachfrage nach Winterware in Grenzen. Nach Schätzungen des Textilverbands lägen derzeit bundesweit rund 500 Millionen Kleider und Schuhe in den Lagern.

Diese Lagerung verursache hohe Kosten, und angesichts des schnellen Wechsels der Moden sei ungewiss, ob diese Waren überhaupt noch verkauft werden könnten. Der befristete Umsatzsteuer-Verzicht gilt nach Angaben der IHK aber auch für gespendete Lebensmittel wie Backwaren, Obst und Gemüse sowie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, wenn diese bald ablaufen oder nicht mehr frisch sind.