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Vor GerichtRäuber aus Lohmar zertrümmert Pfandhaus-Vitrine mit Beil

Lesezeit 3 Minuten
Ketten und Ringe aus Gold

Goldschmuck erbeutete der Räuber mit dem Beil aus einer Ladenvitrine in Siegburg. Er stand jetzt vor dem Schöffengericht. (Symbolbild)

Mit einem Beil und einem Hammer aus dem Baumarkt zerschlug ein Lohmarer eine Ladenvitrine im Siegburger Pfandhaus. Er muss in Haft.

Am helllichten Tag zertrümmerte ein Mann aus Lohmar eine Schmuckvitrine im Siegburger Pfandhaus und erbeutete goldene Ringe und Ketten im Wert von rund 1650 Euro. Das Einbruchswerkzeug, ein Beil und einen Nothammer, hatte er zuvor im Baumarkt gekauft. Auf der Flucht durch die Fußgängerzone schnappte ihn die Polizei. Das Schöffengericht verurteilte den Dachdecker wegen dieser Tat im September 2022 und wegen weiterer Straftaten jetzt zu 20 Monaten Haft.

Angesichts seines jungen Alters sei die Vorstrafenliste sehr lang, konstatierte die Staatsanwältin. Eine Bewährung komme nicht in Frage. Das nahm er 23-Jährige recht gelassen auf. Er wurde im Gerichtssaal in Fußfesseln vorgeführt, seit Mitte September sitzt er bereits in der JVA Siegburg. Nachdem er zum ersten Prozesstermin im März dieses Jahres nicht aufgetaucht war, hatte das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen. Erst ein halbes Jahr später konnte der junge Mann festgenommen werden.

Tankdiebstahl an Siegburger Raststätte und Überfall aufs Pfandleihhaus gefilmt

Seine enorme Rückfallgeschwindigkeit wirke sich strafverschärfend aus, so die Staatsanwaltschaft: Im Dezember 2021 hatte er vor dem Landgericht Bonn eine Jugendstrafe von zwei Jahren aufgebrummt bekommen, unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls und Brandstiftung. Nur zwei Wochen später kaufte er einen Audi, brachte an diesem Kennzeichen mit gefälschten Siegeln an und fuhr ohne Versicherungsschutz und ohne Führerschein durch die Gegend.

Dreimal fiel er innerhalb weniger Tage auf, an der Zeithstraße in Siegburg, beim Tankdiebstahl an der Autobahnraststätte Siegburg-Ost und schlussendlich bei einem Unfall in Eitorf am 4. Januar 2022 , wo er einen Findling rammte, das lädierte Fahrzeug stehen ließ und zu Fuß flüchtete. Die Taten an der Tankstelle und im Pfandleihhaus wurden von der Überwachungskamera gefilmt.

Hoffentlich lernst du jetzt etwas daraus
Großmutter und Tante zum Lohmarer Angeklagten vor dem Siegburger Schöffengericht

Ende Januar 2023 fand die Polizei, die ihn hinter dem Siegburger Bahnhof kontrollierte, knapp 45 Gramm Marihuana bei ihm. Sein exzessiver Cannabis-Konsum sei die Wurzel allen Übels, sagte Strafverteidiger Stephan Rössler über seinen Mandanten. Mindestens vier Joints am Tag habe er geraucht, sagte der 23-Jährige.

Er räumte alle Anklagevorwürfe ein. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Ulrich Wilbrandnach dem Warum hatte er so Recht keine Antwort: „Ich weiß es selbst nicht.“ Seine Tante und seine Großmutter verfolgten den Prozess mit besorgter Miene auf den Zuschauerbänken und riefen ihm zu: „Hoffentlich lernst du jetzt etwas daraus.“

Nach dem Urteil nahm der Angeklagte Oma und Tante in den Arm

Der Angeklagte lächelte und sagte nickend zum Richter: „Die wissen, ich bin bekloppt.“ Wilbrand befragte den Dachdecker eingehend zu seinen Tattoos, einer Schusswaffe auf dem Brustkorb und einer südosteuropäischen Flagge am Handgelenk: „Wir müssen abschätzen, was wir von Ihnen zu erwarten haben.“ Antwort: Alles ganz harmlos.

Der Richter redete ihm ins Gewissen. Er habe doch einen Realschulabschluss, einen ordentlichen Beruf und bis zu seiner Inhaftierung immer gearbeitet. Im Gefängnis gebe es die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit in den offenen Vollzug zu wechseln, wenn er draußen einen Job habe.

Das Gericht könne aber seinen Plan befürworten, zunächst eine Therapie anzustreben. Die muss er hinter Gittern beantragen, bei erfolgreicher Absolvierung könne die Strafe zurückgestellt werden und er auf Bewährung in Freiheit. Wichtig sei es, so Wilbrand, sich mit den Straftaten auseinanderzusetzen. Der Angeklagte müsse sich davon innerlich distanzieren, „das sehe ich noch nicht“.

Der 23-Jährige denkt indes erst mal nur an die Zeit bis zum 8. Januar kommenden Jahres, bis dahin wolle er unbedingt hinter Gittern bleiben und erst danach in Therapie: „Da darf ich den ersten Besuch in der JVA bekommen.“ Der Richter konnte ihn beruhigen: „So schnell geht das alles nicht.“ Nach dem Urteil durfte der junge Mann Oma und Tante in den Arm nehmen. Dann führten ihn die Wachtmeister gefesselt ab.