Der Ex-Fußballer hat elf Vorstrafen auf dem Kerbholz – wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrens ohne Führerschein, Drogenhandels und Körperverletzung.
RauschgifthandelEx-Fußballer aus Lohmar bleibt in Haft – Landgericht Bonn bestätigt Urteil
Ein Drogenabhängiger und Dealer aus Lohmar, im Oktober 2021 wegen Rauschgifthandels mit Waffe vom Landgericht Bonn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, hatte mit seinem Einspruch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zumindest teilweise Erfolg: Das höchste Gericht erkannte im März 2022 zwar den Schuldspruch der ersten Instanz an, ordnete aber eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts an, um zu klären, ob der 38-Jährige wegen seiner Sucht in eine Entziehungsklinik einzuweisen ist.
Doch auch dieses Mal, bei der Verhandlung am Mittwoch vor der 10. Großen Strafkammer, blieb es bei der Haftstrafe. Der Ex-Fußballer hat elf Vorstrafen auf dem Kerbholz, vor allem wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrens ohne Führerschein, Drogenhandels und Körperverletzung.
Flucht vor der Polizei
So war er im Jahr 2010 an einer Massenprügelei auf dem Stadtfest in Lohmar beteiligt, bei der einer Frau ein Zahn ausgeschlagen wurde. Zudem lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der A3, ließ das Auto dort stehen und sprang in ein Gebüsch, wo ihn die Streife aufspürte.
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Das Geld für seinen Marihuana-Konsum versuchte er durch Dealen zu verdienen. Doch die Kripo kam ihm auf die Schliche und beschlagnahmte bei einer Razzia in seiner Wohnung einiges an Rauschgift. Ein bei der Durchsuchung gefundener Baseballschläger galt als Waffe, da er damit seine Drogen und Verkaufserlöse verteidigen wollte.
Die Strafkammer widerrief in ihrem Urteil eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, ebenfalls wegen Dealens, und zog die durch Rauschgiftgeschäfte eingenommenen rund 10.000 Euro ein. Die Strafe verbüßt der Vater von zwei Kindern zurzeit im offenen Vollzug in Attendorn (Sauerland).
Therapie als Ziel
Auf dem Weg zum Haftantritt im Juli 2022 habe er noch einen Joint geraucht, sei aber jetzt abstinent, erklärte der Angeklagte. Das sei ja „ein unglaublicher Scheiß“, den er da gemacht habe, erzürnte sich der Staatsanwalt.
Dennoch stimmten er wie auch der Verteidiger der Aussage eines Sachverständigen zu, dass der Angeklagte inzwischen sozial gefestigt sei, eine Therapie machen und einen Meisterbrief erwerben wolle und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mithin dieses Gefüge ins Wanken bringen könne. So entschied auch das Gericht.
Der Angeklagte bleibt in Strafhaft und wird nicht einer forensischen Klinik überstellt. Damit hat der 38-Jährige das Ziel seiner Revision letztlich nicht erreicht und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.